Kirchheim
Mobilität: An den E-Scootern scheiden sich die Geister

Mobilität Die einen lieben sie, die anderen belächeln die schmalen Flitzer: So oder so, die Zahl der elektrischen Roller steigt. Von Debora Schreiber

Ganz schön schnell, die kleinen Scooter. „Bis zu 20 Stundenkilometer können die Flitzer fah­ren“, sagt Jürgen Schubnell, der Geschäftsführer vom ZI-e-mobility-competence-center in Weilheim. „Die haben schon Power, da macht es dann auch Spaß, damit rumzucruisen.“

Zusammenklappen, unter den Arm nehmen, in die Bahn steigen, aussteigen, ausklappen und ab ins Büro. „Für den Weg zur Arbeit eignet sich ein
E-Scooter optimal“, sagt Paul Anton, der Verantwortliche in der Werkstatt. Mit einem kleinen Einkaufskorb versehen, kann es sogar zum Einkaufen gehen. Wer einen E-Scooter möchte, hat die Qual der Wahl. Sowohl preislich als auch leistungstechnisch ist die Spanne groß. Auf dem Markt seien Modelle von rund 200 Euro bis hin zu 2000 Euro zu finden, da gebe es natürlich große Unterschiede. „Bei manchen Modellen kommt man mit einer Akkuladung rund 80 Kilometer weit, andere wiederum schaffen nur 50 bis 60 Kilometer, bevor sie wieder an die Steckdose müssen“, sagt Paul Anton. „Dann gibt es natürlich Unterschiede beim Material und der Verarbeitung. Die teureren Modelle haben eine höhere Leistung, sodass sie schneller beschleunigen können oder einen Berg leichter hochkommen.“

 

Ein Kennzeichen braucht es

Die kleinen Powerpakete gehören wie Fahrräder oder Autos zum Straßenverkehr – da kann schon mal was passieren. Ohne Versicherung und Versicherungskennzeichen gehe es aber nicht. Beim Kauf gilt: „In jedem Fall darauf achten, dass der ausgewählte
E-Scooter eine Konformitätserklärung aufweist – sonst bekommt er keine Zulassung für die Straße und kann lediglich auf einem abgeschlossenen Privatgrundstück gefahren werden“, erklärt Paul Anton. Das fällt spätestens im Versicherungsbüro auf – wenn man unverrichteter Dinge gehen muss. „Es gibt auch kleinere Modelle, die eine Geschwindigkeit von bis zu sechs Stundenkilometern erreichen und ohne Versicherung und Zeichen unterwegs sein dürften“, sagt Jürgen Schubnell.

 

Freiwillige Kontrolle statt TÜVs

Für die Roller gibt es zwar keine TÜV-Pflicht wie bei Autos – Inspektionen sind trotzdem sinnvoll: „Einmal im Jahr“, empfiehlt Jürgen Schubnell. „Bremsen, Luftdruck, Lichter und, ganz wichtig, das Bremslicht kontrollieren. Generell gilt: die Verschleißteile einmal gründlich durchchecken“, sagt Paul Anton.

Auf den Roller, fertig, los – so funktioniert es: den Roller mit dem Fuß ein bisschen anschieben und das Gas am Lenker betätigen. Wenn der Roller steht, funktioniert das nicht – aus gutem Grund. Wer versehentlich ans Gas kommt, soll nicht gleich losbrettern und im Vordermann landen. Wichtig: Auch die Bremsen sind am Lenker.

Ohne gutes Schloss kann der Spaß aber schnell vorbei sein. „Bei einem Roller, der über 1000 Euro kostet, sollte man für das Schloss auch etwas Geld in die Hand nehmen“, sagt Jürgen Schubnell. Praktisch können auch Korb und Handyhalterung sein. „Es gibt für jeden E-Scooter spezielles Zubehör, da sollte man sich schon vor dem Kauf überlegen, was man braucht.“

 

 

Polizei Reutlingen klärt auf:
Das gibt es zu beachten

Ab welchem Alter ist das Scootern möglich? E-Scooter dürfen ab einem Alter von 14 Jahren im öffentlichen Verkehr gefahren werden. Tipp: Verleihfirmen setzen ein Alter von 18 Jahren voraus.

Radweg oder Straße? Der E-Scooter gehört auf den Radweg oder den Radfahrstreifen. Gibt es keinen, muss der Scooter auf die Straße. Auf dem Gehweg oder in der Fußgängerzone zu fahren, ist verboten.

Mit oder ohne Helm? Obwohl es keine Pflicht zum Tragen eines Helms gibt, empfiehlt es sich durchaus.

Mehr als einer aufs Brett? Tandemfahren ist auch nicht erlaubt. Genauso wenig dürfen mehrere E-Scooter nebeneinander fahren: Hintereinanderfahren ist angesagt.

Aufs Handy schauen erlaubt? Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung ist verboten.

Alkohol erlaubt? Nach einem feucht-fröhlichen Abend mit Freunden lieber den E-Scooter als das Auto? Nein, das ist keine gute Idee – da müssen die Füße oder das Taxi her. Es gelten dieselben Regeln und Grenzwerte wie beim Autofahren. Das heißt, wer mit über 0,5 Promille ohne Ausfallerscheinungen fährt, muss in der Regel mit 500 Euro Geldbuße, einem Monat Fahrverbot und zwei Punkten in Flensburg rechnen. Bei über 1,1 Promille liegt sogar eine Straftat vor. Und wenn der Fahrende alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigt, kann bereits ab 0,3 Promille eine Straftat vorliegen.

Worauf kommt’s beim Parken an? Abstellen auf Gehwegen und am Straßenrand ist zwar erlaubt, aber nur, wenn die Scooter dort keine anderen Verkehrsteilnehmer beeinträchtigen.

Viele Unfälle mit den E-Scootern? Die Beliebtheit der Scooter ist in den letzten Jahren gestiegen und damit auch die Zahl der Unfälle im Landkreis Esslingen. Das sei normal: „Je mehr Leute mit einem Verkehrsmittel unterwegs sind, desto mehr Unfälle gibt es“, sagt Andrea Kopp vom Polizeipräsidium Reutlingen. ds