Kirchheim

Mordabsicht ist nicht nachweisbar

Prozess Ein 21-Jähriger, der mit drei Schüssen zwei Menschen verletzt hatte, wurde zu fünfeinhalb Jahren Jugendstrafe verurteilt.

Gericht
Symbolbild

Kirchheim. Ein aus Kirchheim stammender 21-jähriger Mann ist nach mehreren Prozesstagen vom Stuttgarter Landgericht wegen gefährlicher Körperverletzung zu fünfeinhalb Jahren Jugendstrafe verurteilt worden. In einem Stuttgarter Lokal hatte er im April dieses Jahres bei einer Auseinandersetzung zwischen zwei rivalisierenden türkischen Rockergruppen aus Esslingen und Stuttgart mit einer scharfen Pistole drei Schüsse abgegeben und dabei zwei Menschen verletzt.

Den Vorwurf des versuchten Mordes in zwei Fällen konnte ihm die Strafkammer jetzt in der Urteilsverkündung nicht mehr nachweisen, weil er die Schusswaffe, mit der er die drei Schüsse abgefeuert hatte, am Tatabend nicht weiter benutzte, was ihm durchaus möglich gewesen wäre. Daher sei dem Angeklagten keine Tötungsabsicht und kein Mordversuch nachzuweisen, lautete die Begründung des Gerichts.

Streit schwelte schon lange

Der Streit zwischen den rivalisierenden Rockergruppen, den kurdischen Red Legions und den Black Jacketts, die sich mittlerweile jedoch beide aufgelöst haben, schwelte bereits seit vielen Jahren im Mittleren Neckarraum. Worum es an jenem 30. April zwischen den beiden Gruppen in der Stuttgarter Gaststätte ging, konnte das Gericht nicht klären. Der 21-jährige Angeklagte hatte sich dazu während des gesamten Prozessverlaufs mit keinem Wort geäußert. Durch die drei Schüsse aus einer Pistole hatte er einen Mann am Arm schwer verletzt, einen weiteren durch einen Querschläger am Oberschenkel.

Sechs Jahre und neun Monate Jugendstrafe wegen versuchten Mordes hatte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer gefordert, nachdem ein Gutachter festgestellt hatte, dass der 21-Jährige für die Tat voll schuldfähig sei. In der Urteilsbegründung betonte der Vorsitzende Richter jedoch, dass eine Mordabsicht nicht nachweisbar sei. Bernd Winckler