Kirchheim

Mülldepots sind kein Kavaliersdelikt

Abfall Immer wieder werden Sperrmüll und Unrat illegal im Wald entsorgt. Wer erwischt wird, muss mit einem Bußgeld rechnen. Die Reaktionen reichen von Einsicht über Unverständnis bis zu Aggression. Von Cornelia Wahl

Nicht selten stoßen Waldbesitzer auf Müll, der in Plastiksäckenverpackt ist. Foto: Cornelia Wahl
Nicht selten stoßen Waldbesitzer auf Müll, der in Plastiksäcken verpackt ist. Foto: Cornelia Wahl

Sie sind meist nicht auf den ersten Blick zu erkennen und doch ein unschöner Anblick - wilde Müllablagerungen im Wald. Denn die Verursacher verstecken ihren Unrat meist an nicht gut einsehbaren Plätzen, die dennoch einfach zu erreichen sind.

Alte Autoreifen, Hecken- oder Grasschnitt, Glasscheiben, Fast-Food-Verpackungen, Flaschen aus Glas oder Plastik, weggeworfene Zigarettenkippen oder Pappschachteln, Haushaltsgeräte oder Kleidungsstücke - das sind nur einige Dinge, die sich in den Wäldern in und um Kirchheim als illegale Müllablagerungen immer wieder finden lassen. „Letztes Jahr wurde sogar asbesthaltige Glaswolle im Stadtwald entsorgt“, erzählt Carla Hohberger, Försterin beim Forstamt in Kirchheim. „Wurde an einem Ort einmal Müll abgelegt, wiederholt sich das Phänomen dort immer wieder.“

Was vielleicht vielen unbekannt ist: Grünschnitt, Gras und Laub gelten rechtlich gesehen als Abfall, der ebenso wenig wie der übrige Müll im Wald entsorgt werden darf. Dass dies so ist, hat gute Gründe: Mit dem Abfall kann das Gleichgewicht der Fauna im Wald gestört werden. Die Verrottung zieht eine Erhöhung des Nährstoffgehalts und damit eine Veränderung der Zusammensetzung des Bodens nach sich. Auf lange Sicht gesehen zerstört dies das empfindliche Ökosystem. Genauer gesagt kommt es durch den Grünmüll zu Stickstoffeinträgen, die den Nährstoffhaushalt durcheinanderbringen. In der Folge breiten sich Stickstoff liebende Pflanzen wie die Brennnessel aus. Andere anspruchsvolle Pflanzen dagegen verschwinden. Auch die Gärungsprozesse und die Fäulnisbildung, die beim Zersetzen von Rasenschnitt stattfinden, greifen in den Mikroorganismus des Bodens ein, was sich wiederum negativ auf den Nährstoffgehalt auswirkt. Gartenabfälle können Wurzeln, Zwiebeln, Knollen oder Samen von nichtheimischen, konkurrenzstarken Pflanzen beinhalten, die die heimischen Pflanzen verdrängen.

Außerdem können durch die wild abgelagerten Gartenabfälle Nitrat oder durch giftige Abfälle Toxine ins Erdreich und damit ins Grundwasser gelangen. Wasserqualität und Gesundheit leiden. Und auch für die Tiere des Waldes stellt Müll ein Problem dar: Sie können sich an spitzen oder scharfkantigen, weggeworfenen Gegenständen verletzen oder sich im Unrat verheddern. Die Entsorgung des wild abgelagerten Mülls ist Sache des Waldbesitzers. „Es ist von Waldbesitzer zu Waldbesitzer verschieden, ob dies durch den Forst oder das Baubetriebsamt geschieht“, erklärt Carla Hohberger. In Privatwäldern seien die Privatwaldbesitzer selbst zuständig. Bei öffentlichen Wäldern trägt etwa der Landkreis oder die Kommune die Kosten für die Abfallbeseitigung - letztendlich also der Steuerzahler. Im Privatwald bleibt der Privatmann selbst auf den Kosten sitzen.

Die Reaktionen der ertappten Müllentsorger reichen von Einsicht über Unverständnis bis hin zu Aggression, weiß die Försterin. Wer beim unrechtmäßigen Entsorgen von Müll erwischt wird, muss mit einem Bußgeld rechnen. Es liegt zwischen 20 Euro - etwa für eine Zigarettenschachtel - und 2 500 Euro für eine größere Menge Sperrmüll. Geht es um den „unerlaubten Umgang mit gefährlichen Abfällen“, reicht das Strafmaß von einer Geldstrafe bis zu einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren“, sagt Andreas Grote, Sachgebietsleiter Immissionsschutz- und Abfallrechtsbehörde beim Umweltschutzamt am Landratsamt in Esslingen. Und er fügt hinzu: „Wilde Ablagerungen von Hausmüll, Bauschutt, Altholz, Möbeln oder Ähnlichem werden regelmäßig gemeldet.“ Geschätzt sind es drei bis vier Fälle im Monat. „Die Tendenz ist sicher nicht abnehmend.“

Info Eine Übersicht über Recycling-Höfe und Grünschnittsammelstellen findet man im Internet unter der Adresse www.awb-es.de. Infos zu den Bußgeldern gibt es im Umweltbußgeldkatalog unter www.umwelt.bussgeldkatalog.org.cw

Symbolbild