Kirchheim

Muss ein Bauträger soziale Nachteile ausgleichen?

Richtungsstreit Gemeinderat vertagt die Entscheidung über den Bebauungsplan „Wangerhaldenbach“.

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Foto: Carsten Riedl

Kirchheim. Im Februar hatte er im Kirchheimer Ratssaal schon für mehr Aufregung gesorgt, als sein Name vermuten lässt: der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Wangerhaldenbach“. Damals war es um die starke Verdichtung der ersten Planungen gegangen. Statt 24 Wohneinheiten standen plötzlich 43 zur Debatte. Durch die Umplanung fühlten sich nicht nur die Anwohner überrumpelt, sondern auch die Mitglieder des Technik- und Umweltausschusses.

Jetzt, acht Monate später, hätte der Gemeinderat über die erneute Auslegung des Bebauungsplans beraten sollen. Die 43 neuen Wohneinheiten zwischen dem Bachlauf und der Straße nach Schlierbach standen dabei aber nicht im Mittelpunkt der Diskussion. Es gab nämlich gar keine.

Auf Antrag der SPD, der Grünen, der Frauenliste und der Christlichen Initiative Kirchheim wurde der Tagesordnungspunkt vertagt. Grund für den Antrag war die Sozialbauverpflichtung, über die der Gemeinderat noch dieses Jahr entscheiden soll. Die Verpflichtung sieht vor, dass ein Investor 15 Prozent des neuen Wohnraums preisgünstig abgibt - nach den Richtlinien des Förderprogramms Wohnungsbau BW 2017.

Weil der Vorhabenträger am Wangerhaldenbach sich nicht an diese Vorgaben halten wolle, seien weitere Gespräche mit ihm zu führen. Erst danach könne der Gemeinderat entscheiden, begründete der SPD-Fraktionsvorsitzende Walter Aeugle den Antrag.

Einerseits betonte er: „Mit diesem Antrag beabsichtigen wir nicht, das Bauen dort zu verhindern.“ Andererseits aber unterlägen die Inhalte von Bebauungsplänen der kommunalen Planungshoheit. Und in diesem Fall sieht Walter Aeugle die öffentlichen Interessen von den privaten Interessen des Investors überlagert: „Wer jetzt 43 statt 24 Wohneinheiten baut, wird doch mindestens fünf davon als sozialen Wohnraum zur Verfügung stellen können.“

Sein CDU-Kollege Dr. Thilo Rose sieht das völlig anders: „Sozial Benachteiligte stellen nicht die Allgemeinheit dar.“ Es sei Aufgabe der Allgemeinheit, sozial Benachteiligte zu unterstützen. Und genau das mache der Vorhabenträger, wenn er mit mehr Wohnungen höhere Gewinne erziele und davon wiederum mehr Steuern zahle. „Es geht um einen Bebauungsplan. Davon ist die soziale Komponente klar zu trennen. Wir sollten jetzt nicht die Bremse reinhauen.“

Letztlich sorgten die Mehrheitsverhältnisse im Gemeinderat für die beantragte Verschiebung. Vielleicht ergeben sich bis November ja neue Einsichten - auf welcher Seite auch immer.Andreas Volz