Kirchheim

Mutmaßliche Brandstifterin beteuert Unschuld

Zweiter Prozesstag: Ehemalige Spielhallenangestellte soll das „Las Vegas“ angezündet haben

Die Angeklagte weist immer noch jegliche Schuld von sich. Weil sie die Bewohner in Lebensgefahr brachte, wird ihr auch versuchter Mord vorgeworfen.

Kirchheim/Stuttgart. In dem Verfahren am Stuttgarter Landgericht geht es um die Brandstiftung in der Nacht zum 29. November im „Las Vegas“, einer kleinen Spielhalle in der Gaußstraße in Kirchheim. An verschiedenen Stellen soll die angeklagte 43-Jährige mittels Papiertüchern einen Brand gelegt haben, um damit Beweise zu vertuschen. Wochen zuvor soll sie die Angestellte mehrfach Geld aus den Spielautomaten geklaut haben, um ihre Schulden zu tilgen.

Am ersten Verhandlungstag hatte die Frau zu ihrer Person und zu dem schweren Vorwurf noch keine Angaben gemacht. Ihr wird nicht nur die Brandstiftung, sondern wegen der Gefährlichkeit des Feuers für Hausbewohner auch versuchter Mord vorgeworfen. Am gestrigen zweiten Prozesstag erfuhren die Stuttgarter Richter aus ihrem Mund, dass die gelernte Arzthelferin Mutter dreier Kinder ist und seit Jahren an einer Borderline-Störung leidet. Sie selbst bezeichnet diese Störung bei ihr als eine „Selbstzerstörung“.

Schon vor Jahren verlor sie bei einem Feuer in ihrem Zuhause ihr ganzes Hab und Gut. Wer damals für den Brand verantwortlich war, sagte sie den Richtern so leise, dass es für Außenstehende nicht zu hören war. Bezüglich ihrer Lebenssituation war auch von einem Suizidversuch die Rede. Außerdem erzählte die Angeklagte den Richtern, dass sie im Alter zwischen neun und zwölf Jahren missbraucht wurde.

Die Frau hat Schulden, die sie versucht mit Reitunterricht auf ihrem Pferd auszugleichen. Bis zu ihrer Festnahme habe sie wieder mit ihrem Ehemann zusammengelebt, von dem sie sich im Jahre 2008 getrennt hatte. Sie fühlt sich zu Unrecht angeklagt: „Das ist nicht wahr“, sagte sie spontan auf die Frage der Schwurgerichtsvorsitzenden, ob die Vorwürfe denn stimmen.

Sie schilderte die Nacht des Feuers, in der sie alleine Dienst in der Spielothek hatte: Um genau 3.37 Uhr habe sie per Handy ihre Chefin gefragt, ob sie zumachen könne, weil keine Kundschaft mehr kommt. Die Chefin habe es erlaubt. Daraufhin habe sie die Abrechnung gemacht, Geld in den Tresor gelegt und die Spielautomaten gereinigt, dann das Licht abgeschaltet und den Laden abgeschlossen.

Gegen 4.30 wurden die Bewohner des Gebäudes durch die Brandmeldeanlage wachgerüttelt. Die Feuerwehr konnte das Schlimmste vermeiden, die Hausbewohner blieben unverletzt.

Schwerstes Tat-Indiz gegen die Frau sind am Brandort aufgefundene und nicht ganz verbrannte Papiertücher an verschiedenen Stellen. Doch damit habe sie nichts zu tun, sagt die Angeklagte. Sie will den Karton mit den Tüchern nicht an den Sicherungskasten gestellt haben, wo er schließlich von den Brandermittlern aufgefunden wurde. Der Prozess wird am 28. Juni fortgesetzt.