Kirchheim

Neue Regelung für Polizisten

Fürsorgepflicht Das Land übernimmt die Schmerzensgeldzahlung, wenn bei den Verursachern nichts zu holen ist.

Kirchheim. Polizisten, die im Dienst Opfer einer Gewalttat werden, bleiben künftig nicht mehr auf ihrem Anspruch auf Schmerzensgeld sitzen. „Da springt in Zukunft das Land ein. Es ist die bundesweit polizeifreundlichste Regelung, die wir für die Polizei und die Strafvollzugsbeamten in Baden-Württemberg geschaffen haben“, so der CDU-Landtagsabgeordnete und Polizeibeamte außer Dienst Karl Zimmermann in einer Pressemitteilung. Bislang gingen Beamte leer aus, wenn bei den Tätern nichts zu holen war. Die Regelung soll auch für Bedienstete in Haftanstalten gelten. „Gerade die in der jüngsten Zeit besorgniserregenden Angriffe auf Polizeibeamte erfordern eine erhöhte Fürsorgepflicht des Landes für seine Sicherheitsorgane“, so Zimmermann, Mitglied im Innenausschuss der CDU-Landtagsfraktion.pm