Kirchheim

Nicht nur Raser punkten in Flensburg

Verkehr Wer Pkw und Anhänger überlädt, Gelbphasen an der Ampel missachtet oder den Standstreifen als Fahrbahn nutzt, kann zur Kasse gebeten werden. Von Daniela Haußmann

Springt die Ampel auf Rot, drücken viele aufs Gas. Wer dabei andere gefährdet oder einen Unfall verursacht, dem winken außer Gel
Springt die Ampel auf Rot, drücken viele aufs Gas. Wer dabei andere gefährdet oder einen Unfall verursacht, dem winken außer Geldstrafen auch Punkte und ein Fahrverbot. Fotos: Daniela Haußmann

Autofahrer mit einer riskanten Fahrweise tragen ein höheres Unfallrisiko. Damit sie ihr Verhalten hinterm Lenkrad überdenken und vielleicht ändern, gibt es das Punktesystem in Flensburg. Vor drei Jahren wurde es reformiert. Seither müssen Verkehrssünder schon beim Erreichen von acht Punkten ihre Fahrerlaubnis neu beantragen, während das früher erst bei achtzehn Punkten der Fall war. Gerade Raser und Drängler laufen Gefahr, die Punktegrenze schnell zu überschreiten. Doch es sind längst nicht nur Bleifuß und Co., die Post von der Bußgeldstelle erhalten.

Reisende, die mit Auto und Anhänger in die Ferien starten, sollten laut Ivana Muslic das Gewicht der Ladung im Blick haben. „Bei einer Überladung von Wagen oder Anhänger um zehn bis 15 Prozent beträgt die Strafe zwar nur zehn bis 35 Euro“, wie die Mitarbeiterin der Bußgeldstelle des Landratsamtes (LRA) Esslingen berichtet. Doch wenn viel Gepäck für eine längere Reise verstaut werden soll oder noch Sportgeräte an Bord sind, ist laut Wolf-Dieter Roser von der Kreistagsgeschäftsstelle das maximale Zuladungsgewicht oft schneller überschritten als man glaubt.

Bei einer Überladung von mehr als 20 Prozent beträgt das Bußgeld nach Angaben von Ivana Muslic 95 Euro. Ist das zulässige Gesamtgewicht bei Anhänger oder Auto um über 25 Prozent überschritten worden, beläuft sich die Strafe auf 140 Euro, bei mehr als 30 Prozent auf 235 Euro. Grundsätzlich gilt, dass bei Ladungsverstößen, die die Zuladung um über 20 Prozent überschreiten, gleichzeitig ein Punkt ins Flensburger Register eintragen wird. „Wobei wir uns hier immer noch im Bereich von Ordnungswidrigkeiten bewegen, bei denen es weder zu einer Gefährdung, noch zu einem Unfall gekommen ist“, betont Susanne Schilling, Leiterin der LRA-Bußgeldstelle.

Darüber hinaus rät die Behördenvertreterin davon ab, automatisch den Standstreifen zu befahren, wenn der Verkehr zähflüssig oder gar nicht rollt. „Gestattet ist das nur, wenn der Standstreifen über Anzeigetafeln explizit freigegeben wird“, klärt die Sachgebietsleiterin auf. „Andernfalls riskieren Fahrer ein Bußgeld von 75 Euro und einen Punkt.“ Ob der Standstreifen als Fahrbahn genutzt werden darf oder nicht, erkennen Fahrzeuglenker zum Beispiel auf der A 8 daran, dass auf den Anzeigetafeln ein grüner Pfeil erscheint, wie Nicolas Hanninger, der Leiter der LRA-Führerscheinstelle, erklärt. „Wird dort aber ein rotes Kreuz eingeblendet, ist das Befahren des Standstreifens untersagt.“

Wer denkt, dass er nur für das Überfahren einer roten Ampel belangt werden kann, irrt sich. So mancher glaubt, dass er im Verlauf einer Gelbphase noch schnell aufs Gas drücken kann. Aber das ist nach Auskunft von Susanne Schilling „nur dann erlaubt, wenn sich Fahrer unmittelbar vor der Ampel befinden und durch eine Bremsung einen Auffahrunfall verursachen würden“.

Aus der Straßenverkehrsordnung (StVO), die auch die Bedeutung der Signalfarben an Ampelanlagen regelt, geht klar hervor, dass eine Gelbphase die Verkehrsteilnehmer anweist, auf das nächste Signal zu warten. Wer beschleunigt und erwischt wird, muss Schilling zufolge mit einem Verwarngeld in Höhe von zehn Euro rechnen. Missachtet ein Fahrer das Rotlicht in Verbindung mit einer gelben Ampel, wird er laut Ivana Muslic mit 15 Euro zur Kasse gebeten.

Doch was droht, wenn die Signalanlage kurz vor dem Überfahren auf Rot umspringt? Susanne Schilling: „Wer das rote Wechsel- oder Dauerlichtzeichen, das seit weniger als einer Sekunde angezeigt wird, nicht befolgt, muss mit 90 Euro und einem Punkt rechnen. Geht der Verstoß mit einer Gefährdung einher, sind zwei Punkte, ein Monat Fahrverbot und 200 Euro fällig.“ Kommt es bei dem Vorgang zu einem Unfall, erhält der Verkehrssünder ebenfalls zwei Punkte sowie einen Monat Fahrverbot und muss 240 Euro bezahlen. Steht die Anlage schon länger als eine Sekunde auf Rot, winkt neben einer Geldstrafe von 200 Euro ein Punkt und ein Monat Fahrverbot. Kommt es zusätzlich zu einer Gefährdung, werden 320 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot fällig; bei einem Unfall erhöht sich die Geldbuße auf 360 Euro.

Wer trotz Überholverbot innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften meint, ausscheren zu müssen, ist mit 70 Euro und einem Punkt in Flensburg dabei, wenn er von der Polizei erwischt wird. Kommt es dabei zur Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, sieht die StVO zwei Punkte, 250 Euro und einen Monat Fahrverbot vor. Wie schnell Punkte aus dem Fahreignungsregister gelöscht werden, hängt Ivana Muslic zufolge vom Verstoß ab. Am besten ist es natürlich, wenn es gar nicht erst zu Ordnungswidrigkeiten kommt, die einen Eintrag notwendig machen.

Info Wann verjähren Verkehrssünden? Punkte für Ordnungswidrigkeiten verjähren nach Auskunft der Bußgeldstelle des Landratsamts Esslingen nach zweieinhalb Jahren, sind aber dreieinhalb Jahre im Fahreignungsregister einzusehen. Punkte, die im Zuge von Straftaten angehäuft wurden, verjähren grundsätzlich erst nach fünf Jahren. Bei Straftaten mit einem Führerscheinentzug bekommt man drei Punkte, die zehn Jahre auf dem Konto stehen bleiben. Das ist der Behörde zufolge bei Fahrten unter Volltrunkenheit oder Drogeneinfluss der Fall. Anders als früher wird die Verjährungsfrist der Punkte nicht mehr auf null gesetzt, wenn innerhalb der laufenden Frist neue Punkte hinzukommen. Jeder Punkt verjährt einzeln, wie die LRA-Experten mitteilen.

Einmal in fünf Jahren lassen sich Punkte aktiv abbauen

Punkte in Flensburg, im Fahreignungsregister, werden nicht erst beim Entzug der Fahrerlaubnis spürbar. Wer vier oder fünf Punkte auf dem Konto hat, erhält laut Nicolas Hanninger „von der Führerscheinstelle eine schriftliche Ermahnung. Fahrer mit sechs und sieben Punkten erhalten eine ebenfalls gebührenpflichtige Verwarnung, die 17,90 Euro kostet.“

Durch ein Fahreignungsseminar bei einer Fahrschule können Betroffene, die weniger als sechs Punkte angehäuft haben, einen Punkt abbauen. Laut TÜV Süd können auch Fahrer, die sechs oder sieben Punkte angesammelt haben, den Kurs besuchen, allerdings erhalten sie keinen Punktabzug. Die Kosten für diese verkehrspädagogische Maßnahme belaufen sich nach ADAC-Angaben auf etwa 400 Euro. Im Zeitraum von fünf Jahren kann das Seminar nur einmal besucht werden.

Vom Punktestand in Flensburg hängt viel ab. Wer wissen will, welche „Sünden“ getilgt sind und wie lange andere noch eingetragen bleiben, kann über das Internet einen Antrag stellen. Dazu braucht es allerdings einen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt, wie es in einem Flyer des ADAC zu diesem Thema heißt. Alternativ kann der Antrag auch per Post gesendet werden. Dazu ist entweder eine amtlich beglaubigte Unterschrift oder eine Kopie des Reisepasses oder Personalausweises nötig.dh