Kirchheim

Noch kann man Gelder beantragen

Finanzen Projekte in den Bereichen Kultur, Sport, Bildung und Soziales werden gefördert. Anträge sind bis Februar möglich.

Symbolfoto: Carsten Riedl

Kirchheim. Seit 2016 führt die Stadtverwaltung Kirchheim ein zentrales Antragsverfahren für Zuschüsse in den Bereichen Kultur, Sport, Soziales und Bildung durch. Anträge für das Jahr 2025 können bis Montag, 12. Februar 2024, eingereicht werden. Antragsberechtigt sind beispielsweise Kirchen, Kindertageseinrichtungen, Vereine, Organisationen, Jugendarbeitsstellen oder Träger der Altenhilfe.

Dies gilt wiederum nur, wenn es sich dabei um einen Zuschuss mit jährlicher Bewilligung oder einen einmaligen Projektzuschuss im Jahr 2025 handelt. Durch einen Gemeinderatsbeschluss festgelegte Regelförderungen sind von der zentralen Antragstellung nur dann betroffen, wenn der Zuschussempfänger eine Änderung anstrebt.

Für die Bereiche Kultur, Sport, Soziales und Bildung gibt es jeweils eigene Formulare, die auf der Webseite der Stadtverwaltung Kirchheim unter www.kirchheimteck. de/formulare heruntergeladen und ausgefüllt werden können. Die Förderanträge müssen bis spätestens Montag, 12. Februar, per E-Mail an zuschussantraegesks@kirchheim-teck.de bei der Stadtverwaltung eingehen. Die Entscheidung über die Anträge trifft anschließend der Gemeinderat. Diesem werden die Anträge voraussichtlich im Frühsommer zur Beschlussfassung vorgelegt. pm