Kirchheim

Nur gesunde Kinder dürfen in die Kita

Betreuung Urlaubsrückkehrer aus Risikogebieten unterliegen einer Mitteilungspflicht gegenüber der Stadt Kirchheim.

Kirchheim. Seit dem heutigen Montag haben die Kindertageseinrichtungen in Kirchheim wieder ihre Pforten geöffnet - insbesondere für Reiserückkehrer aus Risikogebieten gilt es, einige Dinge zu beachten, bevor ein Kind wieder zur Betreuung in eine Kita gebracht werden kann.

Die Stadtverwaltung weist Eltern und Kita-Personal darauf hin, dass laut der Corona-Verordnung eine Mitteilungspflicht gegenüber der zuständigen Behörde besteht, wenn sie aus einem Risikogebiet zurückkehren. Dies kann Einfluss darauf haben, ob ein Kind nach der Urlaubszeit direkt wieder in seiner jeweiligen Kindertageseinrichtung betreut werden kann oder nicht.

Familien, die mit ihren Kindern Urlaub in einem Risikogebiet gemacht haben, unterliegen bei ihrer Rückkehr einer 14-tägigen Quarantänepflicht. Zusätzlich muss Kontakt mit dem Ordnungsamt aufgenommen werden, um Herkunftsland, Einreisedatum sowie die Adresse mitzuteilen: entweder telefonisch unter der Nummer 0 70 21/5 02-2 91 oder online unter www.kirchheim-teck.de/reiserueckkehr. Dabei kann auch ein eventuell vorliegendes Testergebnis gemeldet werden, um den vorgeschriebenen Quarantänezeitraum gegebenenfalls zu verkürzen.

Infos gibt es beim Ministerium

Eine aktuelle Liste der Risikogebiete gibt es auf der Webseite des Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg.

Reiserückkehrer können sich entweder durch einen im Urlaubsland höchstens 48 Stunden vor der Einreise oder später in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführten molekularbiologischen Test (PCR-Test in Deutsch oder Englisch) von einem qualitätsgesicherten Labor die Nichtinfektion bescheinigen lassen, um von der Quarantäne befreit zu werden. Hierzu muss das Testergebnis an das Ordnungsamt Kirchheim gemeldet und ein entsprechender Antrag gestellt werden.

Erfüllt der Test die Kriterien und es liegt keine Infektion vor, erhalten Bürger eine Rückmeldung, ob das Testergebnis akzeptiert wird und eine Befreiung von der Quarantäne vorliegt. Diese Bescheinigung ist der jeweiligen Kindertageseinrichtung vorzulegen.

Kinder dürfen ihre Kita erst wieder besuchen, sofern sie keine Symptome einer akuten, übertragbaren Krankheit aufweisen, nicht in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person stehen beziehungsweise seit dem Kontakt mindestens 14 Tage vergangen sind.pm