Kirchheim

Obstklau ist kein Kavaliersdelikt

Natur Wer Früchte von fremden Bäumen stiehlt, begeht eine Straftat. Im Lenninger Tal wissen sich Wiesenbesitzer gegen Langfinger zu helfen. Von Daniela Haußmann

Kraftvoll in einen Apfel reinzubeißen, ist verlockend. Doch sollte das Obst nicht von fremden Wiesen stammen.Symbolfoto: Carsten
Kraftvoll in einen Apfel reinzubeißen, ist verlockend. Doch sollte das Obst nicht von fremden Wiesen stammen. Symbolfoto: Carsten Riedl

Auch im Lenninger Tal scheinen die Früchte auf fremden Wiesen reifer und schmackhafter zu sein, als im eigenen Garten oder Supermarkt. Walnüsse und Kirschen rangieren auf der Hitliste jener Sorten, die bevorzugt in die Taschen unbefugter „Erntehelfer“ wandern, auf den vorderen Plätzen, weiß Friedrich Schott. Der Vorsitzende des Obst- und Gartenbauvereins (OGV) Oberlenningen hat unter den von Owen bis Gutenberg vertretenen OGVs eine Umfrage gemacht. Der ein oder andere Stücklesbesitzer hat demnach schon unangenehme Erfahrungen mit Langfingern gesammelt.

Während die einen bei Nacht und Nebel maschinell gleich sämtliche Bäume abernten, scheuen andere „Obstliebhaber“ keine Mühen und steigen über Zäune, um an die reifen Früchte heranzukommen. „Als der Grundstückseigentümer das Ehepaar zur Rede stellte, wurde er massiv bedroht“, erzählt ein OGV-Mitglied, das anonym bleiben will und sich „über die Unverfrorenheit manch angesehener Mitbürger nur wundern kann“. Obwohl die Fälle, in denen große Obstmengen abhandenkommen, nicht die Regel sind und teilweise auch Jahre zurückliegen, so sind derartige Vorkommnisse für die Geschädigten ein Ärgernis, weil so die Mühen eines ganzen Jahres zunichte gemacht werden.

So viel Terz wegen dem bisschen Obst mag mancher denken. Wegen einer Handvoll Kirschen wird auch kein Wiesenbesitzer auf die Barrikaden gehen. Doch wenn die Ernte tüten- und kistenweise verschwindet, platzt selbst dem Gutmütigsten der Kragen. Was kaum einer weiß: Obstklau ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat - unabhängig davon, ob der Gelegenheitsdieb zugreift oder eine organisierte Bande den gesamten Bestand plündert. „Sprich: Schon ab der ersten Kirsche, liegt“, laut Jens Häußler, Experte von der Obst- und Gartenbauberatung des Landratsamtes Esslingen, „streng genommen ein Diebstahl vor.“ Und der kann mit Geldbußen oder einem Strafbefehl nach Tagessätzen belangt werden.

Bis 1975 gab es den Mundraub, der sich auf das Entwenden oder Unterschlagen von Nahrungs- oder Genussmitteln in geringer Menge oder von unbedeutendem Wert zum baldigen Verbrauch bezog, weiß Christina Werstein, Leiterin der Baurechts- und Unteren Naturschutzbehörde. Doch der Paragraf wurde aus dem Gesetzbuch gestrichen. Beim heutigen Diebstahl im Rahmen des früheren Mundraubs handelt es sich um eine Strafverschärfung und nicht um eine Entkriminalisierung. Wie hoch die Strafe ausfällt, hängt gemäß der Juristin von der entwendeten Menge ab, aber auch davon, ob die Früchte weiterverkauft werden. In letzterem Fall handelt es sich der Expertin zufolge um „schweren Diebstahl“. Wer wegen Obst über Zäune klettert, begeht sogar Hausfriedensbruch.

„Wo kein Kläger, da kein Richter“ - ein Satz, in dem ein Funken Wahrheit steckt. Die Umweltkon­trolleure des Landratsamts sind im Landkreis jedoch unterwegs, daher muss jeder Dieb damit rechnen, auf frischer Tat ertappt zu werden. Obendrein sollten Langfinger Gütlesbesitzer nicht unterschätzen. Friedrich Schotts Umfrage hat ergeben, dass die OGV-Mitglieder durchaus Kontrollfahrten unternommen haben. Im Letten hinter dem Oberlenninger Bahnhof wurde bis vor zehn Jahren regelmäßig Tafelobst geklaut. Ein Engagierter legte sich mit dem Teleobjektiv auf die Lauer und sprach einen Verdächtigen an. Anschließend sei dort nie wieder Obst entwendet worden.

Auszuschließen ist auch nicht, dass Geschädigte zur Wildtierkamera greifen. Manche Modelle machen auch in der Nacht gestochen scharfe Bilder, über WLAN lässt sich mit Hilfe einer App live auf das Gerät zugreifen. Dass derartige Kameras auf Wiesen zum Einsatz kommen, hat Jens Häußler noch nicht gehört. „Auf der sicheren Seite ist der, der fremdes Obst nicht anrührt“, sagt der Experte. Auf der Seite www.mundraub.org können Stücklesbesitzer ihre Bäume zur kostenfreien Ernte einstellen. Laut Häußler ist nicht auszuschließen, dass auch Fremde, die ein Grundstück für verlassen halten, online unberechtigt einen Hinweis auf der Seite schalten. „Wer beim Ernten keinen Ärger bekommen will, sollte beim Eigentümer nachfragen“, rät Jens Häußler. „Gegebenenfalls kann der ortsansässige OGV in Erfahrung bringen, wem die Wiese gehört.“ Friedrich Schott betont, dass nicht jedes Grundstück, das unbewirtschaftet aussieht, auch tatsächlich verwaist ist.

Betreten verboten

Von April bis Oktober ist das Betreten von Wiesen und Äckern strikt untersagt. Das Gesetz stammt aus einer Zeit, in der viele Gütlesbesitzer haupt- oder nebenberuflich von der Landwirtschaft lebten. Sie mussten ihre Tiere mit dem Gras ihrer Wiesen versorgen. Um zu gewährleisten, dass das saftige Grün nicht zerstört wird und gut gemäht werden kann, wurde das Betretungsverbot ins Gesetzbuch aufgenommen. Unabhängig davon dürfen fremde Grundstücke nicht betreten werden. Das gilt für Menschen, wie auch für Hunde. dh