Kirchheim

Patienten erhalten Post mit Nebenwirkungen

Arztversorgung Nach der Schließung einer Praxis in Kirchheim flattern Betroffenen noch Rechnungen ins Haus.

Mit der Digitalisierung werden Akten immer weniger. Symbolfoto
Symbolfoto

Kirchheim. Gut zwei Monate ist es her, dass zwei Ärztinnen ihre Praxis in der Jesinger Straße in Kirchheim Knall auf Fall geschlossen haben - nur wenige Monate, nachdem sie sie übernommen hatten. Etliche Patienten fanden sich deshalb plötzlich ohne Hausarzt wieder, und auch ihre Krankenakten waren mit den Medizinerinnen verschwunden. Für einige von ihnen ist der Fall immer noch nicht abgeschlossen. Geärgert haben sich Betroffene zuletzt über Post mit „Nebenwirkungen“, die sie von den Ärztinnen erhalten haben.

Statt der erhofften Patientenakten, erhielten sie nämlich nur ein paar Kopien - und Rechnungen. „Ich hatte über die Ärztekammer meine Patientenakte angefordert“, berichtet eine Kirchheimerin. Sie ist chronisch krank und wollte ihrem neuen Hausarzt alte Befunde vorlegen. Zunächst wurde sie auf eine Geduldsprobe gestellt: „Es hat sechs Wochen gedauert, bis der Brief bei mir ankam“, so die Patientin. Als sie den Umschlag dann öffnete, fand sie lediglich Kopien von Befunden und eine Rechnung.

Genauso ist es einem anderen Patienten ergangen. „Meine Krankenakte habe ich nicht erhalten, nur Befunde, die ich ohnehin schon selbst hatte“, berichtet er. Dafür auch bei ihm: eine Rechnung über 19 Euro. „Das ist für die paar Blätter schon ganz schön viel“, sagt er und rechnet vor: „Wenn nur 100 Patienten das Gleiche getan haben und einen ähnlichen Betrag zahlen müssen, gehen bei der Ärztin schon fast 2000 Euro für Kopien ein.“

Geärgert hat ihn auch, dass seine ehemalige Hausärztin weder ein Anschreiben noch einen Absender oder eine Telefonnummer beigefügt hat, um sie eventuell kontaktieren zu können. „Da gab es nur den handschriftlich ausgefüllten Rechnungsausdruck und - gut lesbar - die Kontonummer.“

Dass sich die Patienten ärgern, kann Alexandra Vogel von der Landes­ärztekammer verstehen. Alles in allem jedoch hätten die Ärztinnen rechtlich korrekt gehandelt. „Patientenakten sind immer das Eigentum der Ärzte“, sagt sie. Herausgeben dürfen Mediziner die Akte nicht. „Patienten haben lediglich die Möglichkeit, Befunde einzusehen oder sich davon Kopien anfertigen zu lassen“, so Vogel. Subjektive Wertungen von Ärzten dagegen dürfen nicht in Patientenhände gelangen. Hintergrund dafür ist, dass insbesondere im Bereich Psychotherapie Einschätzungen von Ärzten die Betroffenen verunsichern könnten.

Per Gesetz geregelt ist auch die Vergütung von Kopien. „Der Arzt darf sie seinen Patienten in Rechnung stellen“, sagt Alexan­dra Vogel. Aufbewahrt werden müssen die Akten übrigens von den Ärztinnen selbst - und zwar mindestens über einen Zeitraum von zehn Jahren. „Solange können die Patienten jederzeit Einsicht nehmen“, sagt Vogel. Verwahren müssen die Mediziner sie in einem abgeschlossenen Raum oder Schrank. „Da gibt es ganz klare Datenschutzregelungen.“

Nach wie vor stehe die Ärztekammer in engem Kontakt mit den beiden Ärztinnen, berichtet Alexandra Vogel. Anfragen der Patienten würden einmal die Woche weitergeleitet. So könnten auch mal Wartezeiten entstehen. Allen Patienten, die Probleme mit den beiden Ärztinnen haben oder hatten, rät sie, sich mit der Bezirks­ärztekammer Nordwürttemberg in Verbindung zu setzen. „Die ist auch für Beschwerden zuständig.“

Beschwert hat sich auch Armin H., allerdings bei der privatärztlichen Verrechnungsstelle. Er hatte im Dezember bei den Ärztinnen Blut abnehmen lassen und war vor verschlossenen Türen gestanden, als er die Ergebnisse besprechen wollte. Die Rechnung flatterte dem 81-Jährigen dann bald ins Haus - die Ergebnisse nicht. Nach der Beschwerde sind nun auch die Blutwerte eingetrudelt. Armin H. braucht sie aber nicht mehr. Sein neuer Hausarzt hat längst wieder Blut abgenommen und die Ergebnisse mit ihm besprochen. Bianca Lütz-Holoch