Kirchheim. Dem 22-jährigen Lackierer, der sich derzeit wegen einer in Kirchheim begangenen Raubtat, mehreren Sachbeschädigungen und Nachstellungen verantworten muss, haben die Richter des Stuttgarter Landgerichts aufgrund einer paranoiden Schizophrenie absolute Schuldunfähigkeit bescheinigt. Sie sprachen den Mann deshalb frei - und verfügten per Urteil seine Einweisung in eine geschlossene psychiatrische Einrichtung.
Opfer hat noch heute Angst
Laut Anklage hatte er Hausbewohner in Schriftstücken, die er in die Briefkästen legte, auf übelste Art beschimpft und beleidigt. Zudem verstieß er gegen gerichtlich ausgesprochene Hausverbote und überfiel im Juli vergangenen Jahres in Kirchheim eine hochschwangere Wohnungsinhaberin, nachdem sie ihm wegen seiner permanenten Nachstellungen auf sein Klingeln hin nicht geöffnet hatte. Der 22-Jährige war kurzerhand über den Balkon des Hauses geklettert, riss den Rollladen hoch und drang mit einem Klappmesser bewaffnet in das Zimmer der Frau ein. Der Sachschaden, der dabei entstand, beläuft sich auf rund 300 Euro. Warum er die Schwangere so erschreckte, konnte vor Gericht nicht einwandfrei geklärt werden. Das Opfer hatte nach eigenen Angaben Todesangst und flüchtete damals zu einer Nachbarin. Sie wollte deshalb nicht persönlich als Zeugin erscheinen und wurde per Video-Schalte aus einem anderen Gerichtssaal heraus befragt.
Mehrere Scheiben demoliert
Schäden von mehreren Tausend Euro warf ihm die Staatsanwältin vor, weil er am 15. November vergangenen Jahres in einer Kirchheimer Tankstelle, in der er ebenfalls Hausverbot hatte, randalierte. Er zerstörte dort eine Glasfront und ließ zudem eine Schachtel Zigarillos mitgehen. In einem Geschäft in der Alleenstraße demolierte er später noch weitere Scheiben. Und bei der Festnahme wehrte sich der Mann zuerst und beschädigte dann auch noch die Haftzelle im Kirchheimer Revier.
Der 22-Jährige gab vor Gericht alle Taten zu, wurde von einem Sachverständigen jedoch für schuldunfähig befunden. Der Experte bescheinigte dem Lackierer eine paranoide Schizophrenie, auch ausgelöst durch Alkohol- und Drogensucht. Bestrafen konnte ihn das Gericht daher nicht, jedoch wegen seiner krankheitsbedingten Gefährlichkeit in eine geschlossene psychiatrische Einrichtung einweisen. Bernd Winckler