Kirchheim

Rechtliches Prozedere zur Baugenehmigung

Der Gestaltungsbeirat hat eine beratende Funktion für den Gemeinderat, klärte Oberbürgermeisterin Angelika Matt-Heidecker über die Vorgehensweise beim Waldhorn auf. Allerdings habe der Gemeinderat in diesem Fall gar keine Möglichkeit, etwas zu entscheiden. Nach geltendem Bebauungsplan wären auch ganz moderne Neubauten möglich. Die letztendliche Entscheidung treffe das Bauordnungsamt, wenn es über einen konkreten Bauantrag entscheide. Dass sich nun der Gestaltungsbeirat überhaupt mit dem Waldhorn befasst, sei lediglich als Vorgriff auf diese Entscheidung zu sehen. Zum konkreten Fall sagte sie: „Die Baubehörde entscheidet anhand rechtlicher Grundlagen – und nicht aufgrund dessen, was jemandem gefällt oder nicht.“ Zu den rechtlichen Grundlagen gehöre auch die Kirchheimer Gesamtanlagenschutzsatzung. Zugleich sagte sie aber, als Ergebnis der gestrigen Beratungen: „Der vorliegende Entwurf muss weiter überarbeitet werden. Wenn es so bliebe, wäre es nicht verträglich und würde nicht genehmigt werden.“vol