Kirchheim
Richterliches Sonderangebot: Viereinhalb Jahre

Justiz Im Prozess gegen einen Drogendealer scheint ein Deal perfekt, in einem anderen Verfahren steht er noch aus.

Region. Zwei Prozesse wegen Rauschgifthandels vor zwei verschiedenen Strafkammern am Stuttgarter Landgericht gehen in die Endphase. Tatorte sind Deizisau, Wernau, Nürtingen, Metzingen und Kirchheim. Einer der Angeklagten könnte nun mit viereinhalb Jahren Haft wegkommen.

Es hat etwas gedauert, bis der 34-jährige Angeklagte vor der 18. Großen Strafkammer bereit war, ein Geständnis abzulegen. Dazu hatten ihm allerdings nicht nur sein Verteidiger, sondern auch der Richter der Strafkammer geraten. Laut Anklage seien auch die belastenden Indizien, dass er bei einer größeren Gruppe von Drogendealern im Landkreis Esslingen eine gewichtige Rolle spielte, ziemlich groß. Leugnen habe somit keinen Zweck. 132 Einzelvorwürfe stehen in der Anklageschrift. Gebe er alles zu, dann käme er – so die Richter – mit einer Freiheitsstrafe davon, die nicht über viereinhalb Jahre läge.

Angesichts der enormen Menge verschiedener Betäubungsmittel-Substanzen, darunter Marihuana, Kokain und Amphetamine im Bereich von 50 bis 70 Kilogramm, so der Vorwurf, sieht das Gesetz Strafen bis zu 15 Jahren vor. In Gesprächen hinter verschlossenen Türen, einer sogenannten „Verständigung im Strafprozess“, habe man sich auf diese Straf­obergrenze geeinigt, sagte gestern der Staatsanwalt auf Anfrage. Der „Deal“ mit dem Dealer soll am nächsten Prozesstag, dem 30. November, protokolliert werden. Am selben Tag werde man dann auch das Urteil verkünden, so der Ankläger.

Leugnen sei zwecklos

Noch nicht so weit ist es hingegen im Verfahren vor einer anderen Stuttgarter Strafkammer gegen drei ebenfalls aus dem Kreisgebiet stammende Angeklagte zwischen 22 und 40 Jahren, denen vorgeworfen wird, in 24 Fällen ebenfalls in Deizisau, Metzingen, Wernau und Kirchheim mit bis zu 100 Kilo Rauschgift Handel getrieben zu haben. Eine 37-jährige Frau, die sich unter den Angeklagten befindet, ist allerdings nur wegen Beihilfe zum Drogenhandel angeklagt. Diese Taten sollen in der Zeit zwischen Ende letzten Jahres und Mai dieses Jahres verübt worden sein. Monatelang sollen die Angeklagten den Stoff eingekauft und teilweise auf einem Parkplatz bei Wernau an Konsumenten verkauft haben. Bei Hausdurchsuchungen fand die polizeiliche Rauschgift-Ermittlungsgruppe mehr als fünf Kilogramm verschiedener Rauschgiftsubstanzen. Leugnen wäre hier somit ebenfalls zwecklos, wie der Staatsanwalt unmissverständlich zu verstehen gab.

Allerdings werde man auch in diesem Fall im Wege einer „Verständigung“ dem Trio moderate Strafangebote machen, die im Bereich von nicht über fünf bis sieben Jahren – abhängig von der Menge der Drogen – liegen könnten.

Am Mittwoch, 6. Dezember, wird dieser Prozess in Stutt­gart fortgesetzt. Ob es da dann bereits zu dem Deal kommt, ist noch offen. Das Gericht hat noch Zeugen und einen Sachverständigen geladen. Es sei auch noch zu prüfen, ob die Angeklagten drogenabhängig waren und deren angeklagte Drogengeschäfte ausschließlich zur Beschaffung weiterer Drogen dienten. Auch dies wäre ein Grund für Strafmilderung. Bernd Winckler