Kirchheim

Schläger kommen glimpflich weg

Gericht Drei Jugendliche haben im Januar einen Mann am Bahnhof brutal ausgeraubt. Ihre Geständnisse mildern das Urteil.

Symbolbild:Jean-Luc Jacques

Kirchheim. Drei 16- bis 20-jährige Kirchheimer Bahnhofsräuber sind gestern am Stuttgarter Landgericht dank umfassender Geständnisse recht glimpflich davongekommen. Für den gemeinsamen Überfall auf einen Mann in der Nacht zum 29. Januar dieses Jahres setzte es Jugendstrafen - größtenteils auf Bewährung. Der 20-jährige Hauptangeklagte jedoch muss die Zeit im Gefängnis absitzen.

Mit den Urteilen hat die 4. Große Strafkammer des Stuttgarter Landgerichts einen Schlussstrich unter einen brutalen Überfall am Bahnhof Kirchheim gezogen. An jenem 29. Januar gegen Mitternacht war ein ahnungsloser Lokalbesucher von den jungen Männern von hinten angegangen worden, nachdem er die Bahnhofsgaststätte verlassen hatte. Bereits im Lokal war ihm grundlos mitgeteilt worden, er solle sich verpissen. Draußen auf der Straße wurde er dann von einem der drei umgeworfen und geschlagen. Die beiden Kumpels misshandelten ihn mittels Fußtritten auf Kopf und Gesicht und raubten ihm danach die Geldbörse mit 120 Euro Inhalt.

Das Gericht wertete den Überfall als gemeinschaftlichen besonders schweren Raub und Diebstahl. Der Hauptangeklagte muss jetzt die Einheitsjugendstrafe von zweieinhalb Jahren absitzen. In diese Sanktion sind bei ihm drei weitere Vorkommnisse aufgenommen: eine Widerstandshandlung gegenüber der Polizei im Mai letzten Jahres und diverse Kleindiebstähle sowie eine Körperverletzung. Weitere Vorwürfe sind nicht mehr nachweisbar gewesen. Deshalb verkündeten die Richter in diesem Fall einen Teil-Freispruch.

Erheblich betrunken

Die beiden 16- und 18-jährigen Mitangeklagten kommen nach dem Überfall mit jeweils einem Jahr und zehn Monaten Einheitsjugendstrafe glimpflich davon. Bei einem wurde die Sanktion zur Bewährung ausgesetzt. Der Jüngere muss noch warten, ob er seine 22 Monate in einem späteren Beschluss zur Bewährung ausgesetzt bekommt - eine sogenannte „Vorbewährung“. Allerdings durfte er gestern nach der Urteilsverkündung ebenfalls als freier Mann den Gerichtssaal verlassen.

Das Gericht stellte fest, dass alle drei Angeklagten zur Tatzeit erheblich alkoholisiert waren. Sie hatten glaubhaft ausgesagt, dass sie auf der Fahrt von Plochingen nach Kirchheim mit Wodka „vorglühten“, um in Stimmung zu kommen. Auch in der Kirchheimer Gaststätte hatte man reichlich Wodka konsumiert, was allerdings der Schuldfähigkeit keine Abstriche bereitete, so das Gericht. Mit dem Geld des Opfers hatten sich die drei noch in derselben Nacht ein Taxi gegönnt, um nach Hause zu kommen. Bernd Winckler