Kirchheim

Schläger sind bereits vorbestraft

Gewalt Die Männer, die am Kirchheimer Bahnhof einen Mann zusammengeschlagen haben, sind keine unbeschriebenen Blätter.

Symbolbild

Kirchheim/Stuttgart. Im Prozess gegen die drei mutmaßlichen Kirchheimer Bahnhofsräuber vor dem Stuttgarter Landgericht sind am gestrigen Montag die Vorstrafen des Trios verlesen worden: Von „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ bis hin zu „gemeinschaftlichem Diebstahl, Hehlerei“ und „gefährliche Körperverletzung“. Die Stuttgarter Strafkammer will Gesamtstrafen verhängen.

Üppige Vorstrafenregister

Die Richter der 4. Großen Jugendstrafkammer am Stuttgarter Landgericht werden am Montag, 4. Dezember, die Beweisaufnahme beenden. Bis dahin sind in dem Verfahren noch Zeugenvernehmungen geplant. Am gestrigen Verhandlungstag wurden die jeweiligen Vorstrafenregister der drei 16- bis 20-jährigen Angeklagten verlesen.

Beim Jüngsten des Trios findet sich demnach eine Verurteilung des Amtsgerichts Waiblingen, dem damaligen Wohnort des Beschuldigten, wonach er im April einen Mann mit einem 40 Zentimeter langen Schlagstock misshandelt hatte. Das Gericht hatte ihn daraufhin zu 80 Stunden gemeinnütziger Arbeitsleistung verurteilt.

Auch die beiden anderen Mitangeklagten haben keine weiße Westen. Der 20-Jährige hat insgesamt vier Einträge: Mehrfacher gemeinschaftlicher Diebstahl, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Hehlerei. Neben einer Woche Dauerarrest musste er ein soziales Training absolvieren. Beim Dritten im Bunde, dem 18-Jährigen, schlagen zwei Vorstrafen zu Buche: Körperverletzungen, Vergehen gegen das Waffengesetz, Rauschgiftbesitz und Diebstahl. Am Kirchheimer Bahnhof soll er bereits vor gut einem Jahr schon einmal einem Opfer die Faust ins Gesicht geschlagen haben. Die richterliche Sanktion betrug 60 Arbeitsstunden.

Anderes Urteil miteinbeziehen

Der Jüngste der Drei soll nach Auffassung der Esslinger Jugendgerichtshilfe für seine Beteiligung an dem Kirchheimer Bahnhof-Überfall mit einer Jugendstrafe belegt werden, die ausnahmsweise noch per Vorbewährung ausgesetzt werden könnte, sagte die zuständige Sozialarbeiterin des Jugendamts. In diese Entscheidung könnte die Stuttgarter Jugendstrafkammer noch das letzte Urteil des Amtsgerichts Waiblingen mit einbeziehen, denn die dort verhängten 60 Arbeitsstunden hat der Angeklagte noch nicht geleistet.

Der Prozess wird am 4. Dezember fortgesetzt. Bernd Winckler