Kirchheim

Schwerer Vorwurf gegen 21-Jährigen

Prozess Angeklagter soll in Kirchheim zwei 13-jährige Mädchen entführt und anschließend sexuell missbraucht haben.

Symbolbild: Gericht
Symbolbild: Gericht

Kirchheim. Ein 21-Jähriger soll in Kirchheim zwei 13-jährige Mädchen kennengelernt und später in seine Wohnung nach Esslingen-Zell entführt haben. Dort soll es mehrfach zu sexuellem Missbrauch, in einem Fall auch zu einer Vergewaltigung gekommen sein. Seit dem gestrigen Donnerstag sitzt der 21-Jährige auf der Anklagebank der Jugendschutz-Strafkammer des Stuttgarter Landgerichts. Der Vorwurf: schwerer sexueller Missbrauch von Kindern, Freiheitsberaubung und sexuelle Nötigung.

Der Angeklagte soll am Abend des 20. August letzten Jahres in der Kirchheimer Innenstadt das 13-jährige Mädchen, das mit Freunden unterwegs war, kennengelernt haben. Nach 22 Uhr hatten sich die Freunde verabschiedet. Der Angeklagte soll der 13-Jährigen vorgeschlagen haben, bei ihm in seiner Wohnung in Zell zu übernachten, weil es für sie zu gefährlich sei, allein um diese Zeit nach Hause zu trampen. Obwohl das Mädchen dagegen war, habe er sie mit in die S-Bahn genommen und fuhr mit ihr zu seiner Wohnung.

Täter schloss sein Opfer ein

Dort soll es dann zu schweren sexuellen Übergriffen gekommen sein. Der 21-Jährige habe das Kind mehrfach unsittlich berührt, dann ihre Hände auf dem Rücken fixiert und auf einer Couch dann vergewaltigt, obwohl das Opfer sich heftig dagegen gewehrt habe. Der Staatsanwalt betonte in der Anklageschrift den Tatbestand der Freiheitsberaubung, da der Angeklagte seine Wohnungstüre verschlossen habe, um dem Opfer die Flucht unmöglich zu machen.

Erst am nächsten Morgen habe er das Mädchen freigelassen. Deren Eltern, die bereits eine Vermisstenanzeige aufgegeben hatten, zeigten den 21-Jährigen an. Dabei stellte sich heraus, dass dieser verdächtigt wurde, bereits Wochen vor dieser Tat ein anderes 13-jähriges Mädchen sexuell missbraucht zu haben. Dabei soll er ähnlich vorgegangen sein und sich ebenfalls an dem Mädchen vergangen haben. Allerdings läge in diesem Fall keine Vergewaltigung vor, da das Opfer keine Gegenwehr geleistet habe.

Der Polizei gelang es eine Woche später, den Täter zu identifizieren, worauf ein Haftbefehl erlassen wurde. Am 23. August erwischte ihn die Polizei an der S-Bahn-Haltestelle in Esslingen. Bei der Durchsuchung seiner Wohnung sollen größere Mengen kinderpornografischer Bilder sichergestellt worden sein.

Am gestrigen ersten Verhandlungstag ließ der Angeklagte durch seinen Verteidiger verlesen, dass er zu den Vorwürfen aussagen werde, allerdings erst am nächsten Prozesstag, dem 10. März. Bis dahin wurde daraufhin der Fall vertagt. Bernd Winckler