Kirchheim

„Sie selbst tragen die Verantwortung“

Verkehr Mit dem Auto mobil sein, das wollen auch Senioren. Carsten Bamberg vom ADAC gibt Tipps für mehr Sicherheit im Alter und räumt mit einem Vorurteil auf. Von Cornelia Wahl

Symbolbild

Das Interesse an der Veranstaltung, zu der das Bürgernetz Nabern einlud, war groß. Kein Wunder, es ging um Verkehrssicherheit im Alter. Ein Thema, das polarisiert.

Der Teamleiter Verkehr und Verkehrssicherheitsmanagement des ADAC, Carsten Bamberg, redete nicht lange um den heißen Brei. Gleich zu Beginn räumte er mit einem weit verbreiteten Vorurteil auf: „Jeder, der sagt, Senioren bauen mehr Unfälle als die jüngeren Verkehrsteilnehmer, liegt falsch“, sagte er. Das belege die Statistik. Den Grund für die steigenden Unfallzahlen bei Senioren sieht er viel mehr darin, dass ihr Anteil im Straßenverkehr zunehme.

Damit Senioren sich im Straßenverkehr sicher fühlen, riet der Verkehrsexperte den Anwesenden, auf Veränderungen in ihrem Körper und auf ein geändertes Fahrverhalten zu achten. Bedingt durch das Älterwerden, können Leistungseinbußen eintreten. Beweglichkeit und Reaktionsvermögen lassen nach. „Die wichtigste Informationsquelle ist das Sehen“, erklärte Carsten Bamberg. Er regte die Besucher an, regelmäßig zum Sehtest zu gehen. Problematisch kann auch das Fahren unter Alkohol- oder Medikamenteneinfluss sein. „Fahren mit 0,3 Promille oder mehr ist strafbar“, so sein Hinweis. Wer Medikamente zu sich nimmt, soll „selber in sich hineinhören“. Hier seien es vor allem Nebenwirkungen, die für Fahruntüchtigkeit sorgen können. Müdigkeit, Schwindel, Aggressivität, Unruhe, Benommenheit oder Reaktionsträgheit können die Folgen sein. „Der Fahrer selbst ist für die Einschätzung seiner Fahrtauglichkeit verantwortlich“, sagte Carsten Bamberg.

Als einen weiteren Sicherheitsaspekt führte er an, dass ein Airbag nur dann zuverlässig schützt, wenn auch der Sicherheitsgurt angelegt ist. Und wer seine Enkel im Auto transportiert, soll sie stets im altersgerechten Kindersitz sichern.

Auch das Thema Reifen stand auf dem Programm. Carsten Bamberg rief ins Gedächtnis, dass Reifen eine Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern haben müssen. Angesichts der winterlichen Witterungsverhältnisse fügte er hinzu: „Es gibt eigentlich keine Winterreifen-Pflicht. Nur darf man per Gesetz mit Sommerreifen nicht fahren, wenn es draußen glatt ist.“ Wer dagegen verstößt und erwischt wird, zahlt ein Bußgeld von 60 Euro, bei einer Behinderung 80 Euro und es gibt einen Punkt in Flensburg für den Fahrer. Neu ab dem 1. Januar 2018: Auch der Halter wird mit einem Punkt und 75 Euro bei einem Verstoß bestraft. Auf die Frage aus dem Publikum, wie es sich mit Allwetterreifen verhalte, gab der Experte eine klare Antwort: „Die Allwetterreifen sind im Sommer nicht so gut wie Sommerreifen und im Winter nicht so gut wie Winterreifen. Sie können von allem ein bisschen.“ Wichtig sei außerdem der korrekte Luftdruck in den Reifen. Ideal ist ein Wert 0,2 bar pro Reifen über der Herstellerangabe, erfuhren die Anwesenden. Dies verringert den Spritverbrauch, bringt aber Komforteinbußen mit sich.

Schließlich ging es um Verhaltensweisen im Alltag. Carsten Bamberg ging auf das Verhalten beim Ein- und Ausfahren in einen Kreisverkehr, in Spielstraßen oder dem Reißverschlussverfahren ein. Er warnte davor, sich in kritischen Situationen alleine auf Fahrerassistenzsysteme zu verlassen: „Denken Sie immer daran: Im Endeffekt sind Sie verantwortlich, wenn etwas passiert, Sie hätten eingreifen müssen.“

Wie war das noch mal? - Fünf Sicherheitstipps für Alltags-Verkehrssituationen

1. Blinken: Wer abbiegen oder die Spur wechseln will, muss rechtzeitig blinken. Die Pflicht zu blinken, hat auch, wer einer abknickenden Vorfahrtsstraße folgt. Wird der Blinker nicht wie vorgeschrieben verwendet, kann eine Geldbuße von zehn Euro fällig werden.

2. Schulbusse: Schaltet ein vorausfahrender Linien- oder Schulbus während der Fahrt das Warnblinklicht an, darf er nicht mehr überholt werden. Hält der Linien- oder Schulbus an, um Fahrgäste ein- oder aussteigen zu lassen, darf höchsten mit vier bis sieben Stundenkilometern daran vorbeigefahren werden. Das gilt auch, wenn der Bus auf der Gegenfahrbahn steht. Fahrgäste dürfen nicht gefährdet oder behindert werden. Wer diese Verhaltensregeln nicht beachtet, kann mit bis zu 50 Euro zur Kasse gebeten werden. Schlimmstenfalls gibt es auch noch Punkte in Flensburg.

3. Verhalten im Kreisverkehr: Bei einem Kreisverkehr mit den Zeichen „Vorfahrt gewähren“ und „Kreisverkehr“ hat der Verkehr auf der Kreisfahrbahn Vorfahrt. Blinkpflicht gilt nur, wenn der Kreisverkehr verlassen wird. Beim Ausfahren ist auf Fußgänger und Radfahrer zu achten.

4. Motor warmlaufen lassen: Das Warmlaufenlassen des Motors im Winter zum Freikratzen der zugefrorenen Scheiben ist verboten und kann sogar mit zehn Euro Strafe geahndet werden. Abgesehen davon verbraucht der Vorgang auch noch ziemlich viel Sprit.

5. Radwege: Ein Radfahrstreifen grenzt sich mit einer dicken Linie von der Fahrbahn ab. Dort dürfen Autos nicht halten, parken oder fahren. Ein Schutzstreifen ist Teil der Fahrbahn und durch eine dünne, unterbrochene Linie und ein Fahrrad-Piktogramm gekennzeichnet. cw