Kirchheim

Streit um Dusche eskaliert

Gericht Ein Tunesier soll einen 28-jährigen Gambier in einer Kirchheimer Flüchtlingsunterkunft niedergestochen haben.

Symbolbild

Kirchheim. Die Staatsanwaltschaft beschuldigt den 32-jährigen Tunesier, am Nachmittag des 16. März in einer Kirchheimer Asylbewerber-Unterkunft einen 28-jährigen gambischen Mitbewohner mit einem Messer angegriffen und schwer verletzt zu haben. Zunächst soll es einen verbalen Streit um eine Dusche gegeben haben. Angeklagter und Opfer wollten zur selben Zeit duschen. Der Angeklagte soll laut Anklageschrift zunächst versucht haben, seinen gambischen Mitbewohner zu einer Dusche im nächsten Stock zu schicken, da diese für die Afrikaner reserviert sei. Da sich der Gambier weigerte, sei es zum Streit gekommen, in dessen Verlauf der Tunesier plötzlich ein Messer mit einer etwa 20 Zentimeter langen Klinge gezogen und kräftig auf den Gambier eingestochen habe.

Gerangel oder versuchter Totschlag?

Das Opfer habe ausweichen können, erlitt aber an der Hand Stich- und Schnittverletzungen, die im Krankenhaus operiert werden mussten. Damit, so der Staatsanwalt, sei der Tatbestand des versuchten Totschlags und der gefährlichen Körperverletzung erfüllt.

Elf Tage nach dem Vorfall wurde der Tunesier in der Unterkunft festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Vor der Schwurgerichtskammer des Stuttgarter Landgerichts will der Angeklagte keine Angaben machen. Gegenüber dem psychiatrischen Gutachter hat er jedoch seine Version des Nachmittags ausführlich geschildert. Demnach soll der Gambier zuerst mit einem Besenstiel auf den Angeklagten eingeschlagen und ihn damit am Kopf verletzt haben. Erst dann will der Angeklagte ein Messer, und zwar ein kleines, wie er betonte, als Drohmittel gezeigt haben - ohne jegliche Absicht, damit zuzustechen.

Dass der Gambier dann doch noch an der Hand verletzt wurde, läge nur daran, dass er im Gerangel in die scharfe Klinge gegriffen habe. Dass es sich um eine 20 Zentimeter lange Klinge handelte, sei absolut übertrieben, sagte der Angeklagte dem psychiatrischen Gutachter. Er fühle sich zu Unrecht angeklagt.

Heraus kommt bei diesen ersten Beweiserhebungen auch, dass das Opfer dem Angeklagten in der Kirchheimer Unterkunft mehrfach Rauschgift geliefert habe. Der Angeklagte lässt wissen, dass er deshalb noch um die 60 Euro Schulden bei ihm habe.

Mithilfe eines medizinischen Sachverständigen wollen die Richter des Landgerichts in dem auf mehrere Tage terminierten Verfahren nun herausfinden, auf welche Art und Weise die Stich- und Schnittverletzungen an der Hand des Opfers entstanden sein könnten.Bernd Winckler