Kirchheim

Täter schlägt einfach weiter auf Opfer ein

Prozess Dem Eisenrohr-Schläger aus Kirchheim drohen siebeneinhalb Jahre Haft. Es soll sich um versuchten Mord handeln.

Kirchheim/Stuttgart. Wegen versuchten Mordes, versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung soll ein 54-Jähriger aus Kirchheim, der mit einem Eisenrohr auf Nachbarn einschlug, für siebeneinhalb Jahre hinter Gitter. Den Antrag stellte der Staatsanwalt vor der Schwurgerichtskammer des Stuttgarter Landgerichts und bezeichnete die Notwehr-Beteuerungen des Angeklagten als „Schutzbehauptung“.

Erst im gestrigen Plädoyer erfuhr die Öffentlichkeit in dem seit zweieinhalb Wochen dauernden Verfahren, was genau an jenem Abend des 16. September letzten Jahres vor einem Kirchheimer Wohngebäude geschah. Der Angeklagte hatte mit den beiden Brüdern, die als Nachbarn im selben Haus wohnten, seit Wochen Streit. Bei diesem Streit ging es unter anderem auch um Werbeprospekt-Verteilungen, die den Angeklagten offensichtlich verärgert hatten. Der Streit fand dann am Abend des 16. September den Höhepunkt, wie der Staatsanwalt gestern in seinem Plädoyer feststellt. Die Männer hätten sich gegenseitig angespuckt und beleidigt.

Opfer erlitt Schädelbruch

Das Brüderpaar wurde dann laut dem Ankläger plötzlich vom Angeklagten ohne Vorwarnung mit einem Eisenrohr angegriffen. Der Angeklagte habe damit zuerst auf den Kopf des Opfers eingeschlagen. Und zwar so wuchtig, dass dieser einen Schädelbruch erlitt und bewusstlos liegen blieb. Dennoch habe der 54-Jährige weiter mit dem Rohr auf dessen Kopf geschlagen, sagt der Staatsanwalt und stuft die Tat als versuchten Mord ein. „Wer wuchtig auf den Kopf eines wehrlosen Opfers einschlägt, nimmt den Tod in Kauf.“

Auch auf den Bruder des Bewusstlosen habe der Angeklagte mit dem Eisenrohr eingeschlagen und ihn schwer verletzt. In diesem Fall beantragt der Ankläger eine Sanktion wegen versuchten Totschlags, weil hier „die Heimtücke nicht mehr nachweisbar sei“. Dass die Brüder den Angeklagten angegriffen haben und er sich in Notwehr mit dem Rohr verteidigte, nimmt der Staatsanwalt nicht hin. Er beantragt für den Angriff auf das erste Opfer eine Freiheitsstrafe von fünf, für den folgenden Angriff gegen dessen Bruder eine dreijährige Haftstrafe. Zusammengezogen siebeneinhalb Jahre.

Entscheidung fällt heute

Für die Verteidigerin sind die Schläge ihres Mandanten weder ein Mordversuch noch ein versuchter Totschlag, sondern nur gefährliche Körperverletzung. Dafür soll ihrer Meinung nach eine Freiheitsstrafe von höchstens zwei Jahren auf Bewährung ausgesetzt werden. Das endgültige Urteil soll am heutigen Mittwoch verkündet werden.Bernd Winckler