Kirchheim
Überfall und Nötigung: Die Haftstrafe bleibt bestehen

Justiz Die Revision des 24-Jährigen, der einen jungen Mann in Plochingen überfallen hat, wurde abgeschmettert.

Kirchheim/Plochingen. Der Überfall auf einen 26-Jährigen in dessen Plochinger Wohnung am 20. April vor drei Jahren ist jetzt auch im Revisionsprozess am Stuttgarter Landgericht mit einem Schuldspruch zu Ende gegangen. Der 24-jährige Angeklagte wurde wegen Körperverletzung und Nötigung zu einem Jahr und vier Monaten Jugendstrafe zur Bewährung verurteilt.

Auftraggeber des Überfalls war dessen damalige Freundin aus Kirchheim. Die Frau hatte sich von ihm getrennt, wollte aber bestimmte Daten, darunter auch Bilder, auf dem Handy des Opfers zurückhaben, was dieser jedoch ablehnte. Daraufhin schickte ihm die Frau zwei Schläger mit dem Auftrag, Gewalt anzuwenden. Im ers­ten Prozess hatte das Stuttgarter Landgericht das Trio zu Haftstrafen zwischen 14 und 17 Monaten verurteilt. Einer der Schuldsprüche wurde allerdings vom Bundesgerichtshof zur neuen Verhandlung und neuer Überprüfung hinsichtlich der Strafe des 24-Jährigen nach Stuttgart zurückgeschickt.

Doch an der Schuld des 24-Jährigen gibt es auch nach dem jetzt abgeschlossenen Revisionsprozess keinen Zweifel, wie die 4. Große Strafkammer gestern feststellte. Und dies, obwohl der Angeklagte beteuerte, er sei damals gar nicht dabei gewesen und könne deshalb auch nicht schuldig gesprochen werden. Gegen ihn sprachen jedoch die eindeutigen Indizien und Aussagen des Opfers, dem damals die beiden Männer bei dem Überfall nicht nur das Handy, sondern auch noch 2000 Euro abgeknöpft und ihn in seiner Plochinger Wohnung durch Schläge erheblich verletzt hatten. Somit bleibt es bei dem Schuldspruch gegen den jungen Mann wegen gefährlicher Körperverletzung und Nötigung mit der Verhängung von 16 Monaten Jugendstrafe.

Schädliche Neigungen

Diese setzte das Gericht jedoch zur Bewährung aus, mit der Maßgabe, dass er sich um eine Arbeitsstelle zu bemühen habe und dies dem Gericht auch nachweisen müsse. Eine weitere Bewährungsauflage: ein soziales Training, um die Aggressivität abzubauen, sowie die Ableistung von 100 gemeinnütziger Arbeitsstunden.

Eine Strafe sei auch nötig gewesen, heißt es in dem Urteil, weil der Angeklagte schädliche Neigungen aufweise, mit dem Hang zu weiteren Straftaten. Dafür sprächen auch seine insgesamt sechs gerichtlichen Voreintragungen wegen Diebstahls und mehrfachen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Ebenso seine langjährige Arbeitslosigkeit. Woran das liege, so die Frage der Vorsitzenden Richterin der Strafkammer, konnte der Mann nicht beantworten.

Ob gegen den Schuldspruch nochmals Revision eingelegt wird, ist noch offen. Bernd Winckler