Kirchheim

Urlaub ohne Hundejammer

Veronika Fuchs
Veronika Fuchs

Was macht eine gute Hundepension aus? Veronika Fuchs, Inhaberin der Hundeschule Team HNB, weiß worauf es ankommt.

Daniela Haussmann

Frau Fuchs, Urlaub buchen, Hund in der Pension abliefern. Ist es tatsächlich so einfach?

VERONIKA FUCHS: Ganz so einfach sollten es sich Herrchen und Frauchen nicht machen. Schließlich soll es dem Hund gut gehen, wenn die Halter im Urlaub sind. Wer Hunde betreut und dafür Geld verlangt, braucht einen Sachkundenachweis nach Paragraf 11 des Tierschutzgesetzes. Damit ist zumindest gewährleistet, dass sich der Betreiber einer Hundepension in punkto Ernährung, Haltung, Krankheiten und dergleichen auskennt. Außerdem ist bei diesem Sachkundenachweis sichergestellt, dass die zuständige Behörde die Örtlichkeit und die Unterbringung der Tiere kontrolliert.

Was zeichnet eine gute Pension noch aus?

FUCHS: Die Zahl der Hunde, die eine Pension aufnimmt, sollte überschaubar sein. Wenn ein Betreiber damit wirbt, dass sein Fahrzeug mit dreizehn Hundeboxen und einem Anhänger für den Transport der Tiere ausgestattet ist, müssen beim Halter alle Alarmglocken klingeln. In der Box ist es eng, die anderen Hunde sind fremd, es wird gebellt, gejault und gemacht – das ist für die Tiere purer Stress. Eine Pension unangekündigt zu besuchen ist auf jeden Fall ratsam. Dabei sollte darauf geachtet werden, in welchem Zustand die Hunde sind, die dort aktuell untergebracht sind. Ein Augenmerk sollte auch auf der Sauberkeit liegen und der Halter sollte nachfragen, wie die Tiere tagsüber, abends und in der Nacht betreut werden. Gibt es Personal oder sind auch Familienangehörige in die Betreuung eingebunden?

Trotzdem bleibt die Pension eine Vertrauenssache.

FUCHS: Das Tier bei Menschen unterzubringen, die man nicht persönlich kennt, ist immer eine Vertrauenssache. Und es ist auch nicht jeder Hund für die Pension gemacht. Das sollte ein Halter akzeptieren und den Hund bei Verwandten oder guten Freunden unterbringen, die der Vierbeiner kennt und zu denen er einen Bezug hat. Ist das nicht machbar, sollte die Pension der letzte Schritt sein, wenn feststeht, dass Bello auf die Reise nicht mitgeht. Ist das der Fall, sollten ihm sein übliches Futter, sein Bett oder seine Decke mitgegeben werden, damit er in der neuen Umgebung auch gewohnte Dinge um sich hat. Und für den Notfall ist es gut, die eigene Handynummer zu hinterlegen.

Was muss beachtet werden, wenn es mit Kindern, Hund und jeder Menge Gepäck im Auto in die Ferien geht?

FUCHS: Der Hund sollte auf jeden Fall in einer Box im Kofferraum untergebracht werden. Es ist sinnvoll, darauf zu achten, dass die Box nicht zugestellt wird. Der Hund sollte im hinteren Teil des Wagens noch genügend Licht und Luft zum Atmen bekommen. Empfehlenswert ist, alle zwei Stunden eine Pause einzulegen, dem Hund frisches Wasser zu geben und ihn aus der Box zu holen, damit er sich die Beine vertreten kann. Und wenn der Hund mitfährt, muss auch der EU-Heimtierausweis im Gepäck sein. Welpen sollten bis zum Alter von sechs Monaten nicht verreisen.

Andere Länder, andere Sitten. Was muss beachtet werden?

FUCHS: In Österreich beispielsweise braucht der Hund einen Maulkorb, wenn er in öffentlichen Verkehrsmitteln mitfährt. Die Einreise mit Kampfhunden der Kategorie 1 ist in manchen Ländern, wie zum Beispiel Frankreich, verboten. Hunde der Kategorie 2 unterliegen in einzelnen Ländern der Leinen- und Maulkorbpflicht und dürfen nur von einer volljährigen Person geführt werden. Solche Dinge sollten vor Urlaubsantritt unbedingt geklärt werden.