Kirchheim

Urlauber müssen sich melden

Pandemie Das Ordnungsamt der Stadt Kirchheim muss von Rückreisenden aus Risikogebieten infomiert werden.

Jeder, der in einem Risikogebiet Urlaub gemacht hat, könnte das Virus mitbringen. Deshalb müssen sich alle Rückkehrer bei der St
Jeder, der in einem Risikogebiet Urlaub gemacht hat, könnte das Virus mitbringen. Deshalb müssen sich alle Rückkehrer bei der Stadt Kirchheim melden. Foto. Jean-Luc Jacques

Kirchheim. Urlaubsreisende aufgepasst: Die Stadtverwaltung Kirchheim weist darauf hin, dass Bürger laut der Corona-Verordnung hinsichtlich der Einreise-Quarantäne eine Mitteilungspflicht gegenüber ihrer zuständigen Behörde haben, wenn sie aus einem Risikogebiet nach Kirchheim zurückkehren. Dies muss bei der Planung einer Reise ins Ausland berücksichtigt werden.

Eine aktuelle Liste der Risikogebiete gibt es auf der Webseite des Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg. Zu beachten ist dabei, dass bei der Rückreise aus einem Risikogebiet eine 14-tägige Quarantäne- pflicht besteht. Personen, die von der Quarantäneregelung betroffen sind, müssen sich nach der Einreise unverzüglich in die eigene Wohnung oder eine andere geeignete Unterkunft begeben und dürfen diese für 14 Tage nicht verlassen.

Zusätzlich muss Kontakt mit dem Ordnungsamt aufgenommen werden. Diesem muss das Herkunftsland, das Einreisedatum sowie die Melde- oder Quarantäneadresse mitgeteilt werden: Entweder telefonisch unter der 0 70 21/50 22 91 oder über das Online-Formular unter www.kirchheim-teck.de/reiserueckkehr. Dabei kann auch ein eventuell vorliegendes Testergebnis gemeldet werden, um den vorgeschriebenen Quarantänezeitraum gegebenenfalls zu verkürzen.

Es gibt Ausnahmen

Einreisende sind von der Quarantäne ausgenommen, sofern sie mit einem höchstens 48 Stunden alten molekularbiologischen Test (PCR-Test in Deutsch oder Englisch) von einem anerkannten Labor nachweisen können, dass sie nicht mit SARS-CoV-2 infiziert sind. Erfüllt der Test diese Kriterien und kann bereits bei Grenzübertritt in die Bundesrepublik Deutschland vorgewiesen werden, besteht keine Quarantäne- und Meldepflicht. Die Stadtverwaltung empfiehlt dennoch, die zweiwöchige Kontaktreduktion und häusliche Isolation freiwillig fortzuführen.

Einreisende können sich aktuell außerdem innerhalb von 72 Stunden nach der Ankunft ohne Krankheitsanzeichen kostenfrei in den eingerichteten Testzentren testen lassen, beispielsweise am Flughafen Stuttgart oder am Stuttgarter Hauptbahnhof. Dabei ist zu beachten, dass die Quarantäne grundsätzlich einzuhalten ist: Die eigene Wohnung darf nur für die Tes- tung verlassen werden. Unnötige Umwege oder Zwischenstopps sind nicht zulässig. Das Testergebnis muss an das Ordnungsamt gemeldet werden - Bürger erhalten in der Regel noch am selben Tag eine Rückmeldung darüber, ob das Testergebnis akzeptiert wird und eine Befreiung von der Quarantäne vorliegt. pm