Kirchheim

Versammlungsverbot: Geschäfte laufen weiter

Eigentümergemeinschaften haben jetzt das Problem, dass sie ihre Versammlungen nicht abhalten können. Hier sieht der Gesetzgeber pragmatische Lösungen vor. Der Verwalter bleibt im Amt, und auch der Geschäftsplan gilt weiterhin - so lange, bis tatsächlich wieder eine Versammlung stattfinden kann.

Für Vereine gilt Ähnliches: Der Vorstand bleibt im Amt, bis wieder eine Mitgliederversammlung möglich ist. Hier besteht zwar grundsätzlich die Möglichkeit zur elektronischen Abstimmung oder zur Briefwahl. Aber Christiane Bahlcke schränkt ein: „Das muss in der Satzung verankert sein, und viele Vereine haben so etwas nicht vorgesehen.“ Vereine haben aber noch ganz andere Sorgen - finanzieller Art: wenn Feste oder Jubiläumsfeiern abgesagt werden müssen. vol