Kirchheim
Von morgen an gibt es scharfe Kontrollen

Fußgängerzone In der Innenstadt und überall sonst, wo es eng zugehen kann, sind Mund und Nase zu bedecken. Wer sich weigert, zahlt 50 Euro Zwangsgeld. Von Andreas Volz

Noch geht es freundlich zu in Kirchheim, wenn die Stadtverwaltung versucht, die Akzeptanz fürs Maskentragen auf 100 Prozent zu erhöhen. Aber schon am morgigen Samstag ist Schluss mit lus­tig: „Dann müssen wir wirklich kontrollieren und auch Bußgelder verhängen“, sagt Oberbürgermeis­ter Pascal Bader. 50 Euro soll es kosten, wenn man im öffentlichen Raum unterwegs ist, ohne sich dabei bedeckt zu geben.

Man muss nicht gleich eine Mütze tragen wie Pascal Bader, als er gestern Vormittag Masken verteilte. Aber Mund und Nase müssen verborgen sein, um dem Coronavirus nach Möglichkeit das Handwerk zu legen. Mütze und Maske gemeinsam sind jedoch die perfekte Tarnung: Selbst Gemeinderatsmitglieder erkannten den Oberbürgermeister erst an der Stimme. Weil er also fast inkognito unterwegs war, musste er mitunter auch sehr aggressive Gegentöne einstecken, wenn er die wenigen Passanten in der Marktstraße, die sich nicht ans Maskengebot hielten, auf ihr Fehlverhalten aufmerksam machte.

Dabei hat er zum jetzigen Zeitpunkt durchaus noch Verständnis: „Die neue Regelung haben ja auch noch gar nicht alle mitbekommen.“ Unter anderem deshalb hatte sich der Rathauschef - unterstützt durch den städtischen Pressesprecher Robert Berndt - gestern an die Schnittstelle zwischen Marktplatz und Marktstraße gestellt: um zu informieren.

„Gut ist ja, dass sich die meisten Leute schon an die Regeln halten. In Restaurants, in Läden und beim Friseur funktioniert alles bestens“, sagt der Oberbürgermeister. Neu ist jetzt aber, dass die Pflicht zum Maskentragen auch auf der Straße besteht - weil dort zu erwarten ist, dass sich wegen der Begegnung mit anderen Menschen der Mindestabstand von 1,50 Meter nicht immer einhalten lässt. Ausnahmen sind folglich nur Spazier- und Feldwege, große Freiflächen oder der Wald. Sollte dort allerdings gerade „Volkswandertag“ sein, würde auch auf solchen Wegen die Maskenpflicht herrschen.

Ausflüchte gelten nicht

„Ich halte den Abstand immer ein“: Diese Ausrede gilt nicht, zumindest nicht in der Innenstadt. Es ist nicht das Individuum, das die Gefahren von zu nahen Begegnungen einzuschätzen hat, sondern die Behörde. Und die legt fest, dass in einer Fußgängerzone grundsätzlich damit zu rechnen ist, dass einem andere Menschen zu nahe treten können.

Wo ist das alles nachzulesen? In unterschiedlichen Regelungen und Verordnungen. Das wäre vor allem die Allgemeinverfügung des Landkreises Esslingen, die sich bei der Maskenpflicht unter anderem auf das Infektionsschutzgesetz beruft. Einem ungläubigen Patienten konnte Oberbürgermeister Bader diese Texte auf dem Smartphone zeigen. Ergebnis: Der Mann nahm, wenn auch nicht gerade bereitwillig, die kostenlose Maske an und band sie um. Freilich bemerkte er noch, dass er sich an das Gesetz zwar halte, aber dessen Sinn und Nutzen trotzdem nicht anerkenne.

Das wiederum ist sein gutes Recht: Keiner wird gezwungen, den Sinn eines Gesetzes zu verstehen - solange er sich trotzdem daran hält. Bei Zuwiderhandlung kommt der Zwang ins Spiel, und zwar in Form des Zwangsgelds, das in der Allgemeinverfügung ebenfalls auftaucht. „Das Landratsamt hat die Kommunen dazu aufgefordert, dieses Zwangsgeld auch zu einzutreiben“, stellt sich Pascal Bader vorsorglich schon einmal schützend vor seine Mitarbeiter, die vom morgigen Samstag an dieser Aufgabe nachzugehen haben.

„Kontrolliert wird nicht nur in der Fußgängerzone, sondern auch am Bahnhofsvorplatz oder auf dem Postplatz, also im Umfeld von Teck-Center und Nanz-Center“, kündigt er an. Trotzdem geht es ihm nicht um Zwang und Kontrolle, sondern um Einsicht und Verständnis. Auch das findet er bei den Passanten. Es gibt sehr viele, die ausgesprochen dankbar sind, dass sie von der Stadt kostenlose Masken erhalten. In weniger als zwei Stunden sind rund 500 Masken vergriffen - wobei es farbliche Vorlieben gibt: Schwarz ging deutlich schneller weg als Rosa.

Vor dem Gesetz spielt die Farbe keine Rolle - so wenig wie ein Missverständnis. Darum klärt Pascal Bader über ein weiteres Missverständnis auf: „Die Allgemeinverfügung über die Maskenpflicht gilt nicht nur in der Stadt Esslingen, sondern im ganzen Landkreis - also auch bei uns in Kirchheim.“ Und noch etwas: Unwissenheit schützt vor Zwangsgeld nicht.