Kirchheim

Wangerhalde bleibt ein Dauerthema

Bebauungsplan Für das Areal am Ortsausgang in Richtung Schlierbach war ein erneuter Satzungsbeschluss erforderlich.

Kirchheim. Längst wird das Gelände am Ortsausgang in Richtung Schlierbach bebaut, und die Arbeiten sind deutlich sichtbar fortgeschritten. Trotzdem hatte Kirchheims Gemeinde­rat jetzt noch einmal einen Satzungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Wangerhaldenbach“ zu fassen, weil ein Normenkontrollverfahren läuft. Vor dem neuerlichen Satzungsbeschluss wurde also „noch tiefer in die Freiflächenplanung eingestiegen“, sagte Oliver Kümmerle vom Sachgebiet Stadtplanung. Auch die Lärmthematik sei überarbeitet worden. Fazit: „Das Gutachten sieht die Lärmwerte unkritisch.“

Die lange Dauer des Verfahrens sei auf begründete Kritik zurückzuführen, konstatierte Stadtrat Hans Kiefer (CIK). Auch der neue Beschluss werde die beanstandeten Punkte nicht wirklich „heilen“. Außerdem haben Hans Kiefer und seine Gruppierung „starke Bedenken wegen der Linksabbiegespur, die auf der bestehenden Straße nicht realisiert werden kann“. Deswegen stimme die CIK dem Satzungsbeschluss nicht zu.

Verkehr ist ein Thema für sich

Die Grünen dagegen halten die bisherigen Mängel durchaus für „geheilt“. Die Fraktionsvorsitzende Sabine Bur am Orde-Käß riet dazu, die Linksabbiegespur zu beobachten „und gegebenenfalls nachzubessern“. Aber die Verkehrsführung sei in diesem Fall nicht Teil des Bebauungsplans.

Marc Eisenmann, der Vorsitzende der SPD-Fraktion im Gemeinderat, verwies darauf, dass nach beinahe zwei Jahren nun ein erneuter Satzungsbeschluss an­stehe, und stellte fest: „Da geht es um Dimensionen, die ein einzelner Stadtrat ohne Expertenwissen gar nicht mehr bewerten kann.“

Dem stimmte Ulrich Kübler (Freie Wähler) zu: „Auch wir müssen uns auf die fachmännische Meinung verlassen können.“ Ob die vorhandenen Mängel nun endgültig behoben seien, müsse sich zeigen. Ein Normenkontrollverfahren zu beantragen, sei „das gute Recht der Bürger“. Genau deshalb schlug er vor, sich ein Jahr nach Abschluss der Arbeiten mit den Anwohnern zusammenzusetzen und sich über das Ergebnis zu unterhalten. Das Linksabbiegen wiederum werde „das Funktionieren der B 297 nicht in Frage stellen“.

Auch nicht in Frage gestellt wurde der Beschluss, der bei nur zwei Gegenstimmen fiel. Andreas Volz