Kirchheim

Wann dürfen Flüchtlinge arbeiten?

Status: Ob Flüchtlinge in Deutschland arbeiten dürfen, hängt von ihrem Status ab. Anerkannte Flüchtlinge haben die gleichen Rechte auf dem Arbeitsmarkt wie Deutsche. Asylbewerber und geduldete Personen brauchen eine Arbeitserlaubnis von der Ausländerbehörde. Ob sie die bekommen, hängt von mehreren Faktoren ab. Beispielsweise haben EU-Bürger bei der Jobsuche Vorrang. Einige Flüchtlinge – meist aus sicheren Herkunftsländern wie Serbien, Albanien, Ghana und Senegal – haben sogar ein Beschäftigungsverbot. Ausbildung: Viele Flüchtlinge sind an einer Ausbildung in Deutschland interessiert, doch die wenigsten können gleich damit starten. Für eine Ausbildung wird eine erfolgreiche Prüfung auf dem Niveau B2 des Europäischen Referenzrahmens erwartet. Das heißt, dass man sich spontan und fließend unterhalten können muss – auch über komplexe Themen. Eine andere Möglichkeit ist die sogenannte Einstiegsqualifikation (EQ), die erstmal an die Ausbildung heranführt. Praktika: Auch für Praktika brauchen Asylbewerber eine Arbeitserlaubnis. Grundsätzlich muss für alle Praktika Lohn gezahlt werden. Gibt es keine Sonderregelungen, greift der gesetzliche Mindestlohn. Eine Ausnahme gibt es, wenn das Praktikum direkt in eine Ausbildung führen soll. Dann können Firmen Asylbewerber bis zu drei Monate lang ohne Mindestlohn einstellen – zur Berufsorientierung. Außerdem kann die Einarbeitungszeit in Firmen bezuschusst werden. mona