Kirchheim

Was ist wichtig beim Kauf einer Immobilie?

Veranstaltung Der Eigentümerverband Haus und Grund gibt Ratschläge und klärt auf.

Kirchheim. Bei einer Veranstaltung von Haus und Grund Kirchheim unter Teck und Umgebung referierten Notar Hubert Brüstle-Heck und Rechtsanwalt Reinhard Spieth im Henninger-Saal der Kirchheimer Kreissparkasse über das Thema „Kauf einer Immobilie“.

Notar Brüstle-Heck riet, bei einem Kauf zunächst den Eintrag im Grundbuch in Augenschein zu nehmen. Unter der Abteilung „Eigentümer“ muss der aktuelle Eigentümer eingetragen sein. In der zweiten Abteilung „Dienstbarkeit“ sind dann zum Beispiel Durchfahrtsrechte eines Nachbarn erfasst. In der dritten Abteilung „Grundschulden“ sind Grundschulden eingetragen, die auf der Immobilie lasten. Darüber hinaus riet Notar Hubert Brüstle-Heck, auf Punkte zu achten, die im Grundbuch nicht erwähnt sind, zum Beispiel auf vorhandene Mietverhältnisse.

Beim Kauf einer Eigentumswohnung sei es wichtig, die Teilungserklärung zu betrachten, welche Wohnungen und welche Eigentumsrechte im Mehrfamilienhaus existieren. Aus dem Grundbuch sind die Teilungserklärungen ersichtlich, erläuterte Notar Brüstle-Heck. Der Käufer ist beim Kauf einer Wohnung an die Vereinbarungen der Wohneigentümergemeinschaft gebunden. Entscheidend ist die Frage, was zur Wohnung gehört und wie die Kostenumlage aussieht.

Auch bei den Themen Beurkundung und Abwicklung stellte Notar Brüstle-Heck den Ablauf dar und gab Ratschläge. Zunächst sollte der Vertragsentwurf den Vertragsparteien vorliegen, damit diese die finanziellen Fragen klären können. Auch die Käuferfinanzierung sollte geklärt sein und eine Finanzierungsbestätigung vorliegen.

Beim Beurkundungstermin wird der Vertragsinhalt vorgelesen und bei Bedarf ergänzt. Anschließend wird ein Stichtag für die Übergabe des Objekts benannt und die Eigentumsumschreibung nach der Zahlung durch den Notar veranlasst. Der Käufer erhält die Schlüssel, während der Verkäufer die Pflicht hat, das Verkaufsobjekt bis zu diesem Stichtag räumen zu lassen.

In einem zweiten Referat informierte Rechtsanwalt Reinhard Spieth die Anwesenden über das Thema Zwangsversteigerung einer Immobilie. Anlass für eine Zwangsversteigerung sei in der Regel ein Kredit, der nicht mehr bedient werden kann. Nachdem die Bank einen Antrag auf Zwangsversteigerung gestellt hat, kommt es zur Beschlagnahme der Immobilie. Ein Sachverständiger erstellt im Auftrag des Amtsgerichts ein Gutachten über den Wert der Immobilie. Anschließend werden durch den Rechtspfleger beim Amtsgericht die Daten der Immobilie und der Zwangsversteigerungstermin veröffentlicht.

Im Zwangsversteigerungstermin wird das Objekt vom Meistbietenden ersteigert. Spieth empfahl den interessierten Käufern, unbedingt das Verkehrswertgutachten zu lesen. Das Gutachten kann beim Gericht eingesehen werden. Auch sollten die Bieter die Finanzierung im Vorfeld klären.ps