Kirchheim
Wenig Feuerwerk –  aber dafür prächtig

Silvester Trotz des Verkaufsverbots für Böller und Raketen hat ein pyrotechnisches Spektakel den Nachthimmel über Kirchheim zum Jahreswechsel erhellt. Die Polizei meldet keine besonderen Vorkommnisse.  Von Andreas Volz

Ein Feuerwerksverkaufsverbot ist nicht gleichzusetzen mit einem Feuerwerksverbot. Zumindest führt der verhinderte Verkauf nicht dazu, dass das Silvesterfeuerwerk komplett ausfällt. Das war in Kirchheim bereits für den zweiten Jahreswechsel in Folge zu beobachten: Zwar gab es deutliche Abstriche bei der Quantität des Feuerwerks. Was aber dessen Qualität betraf, ließen sich die Kirchheimer nicht lumpen: Was da alles an Farben und Feuerregen in den nächtlichen Himmel geschossen wurde, um sich dort in voller Pracht zu entfalten, war wirklich beachtlich. Häufig hatte man als Zuschauer den Eindruck, dass Profis am Werk sein müssen.

Dabei hatte es zunächst sehr verhalten begonnen: Während sich Kirchheims Feuerwerker normalerweise spätestens um 23.45  Uhr – also in der Schlussvierteilstunde des alten Jahres – einschießen, ging es dieses Mal fast auf die Sekunde genau los, Schlag Mitternacht, um das Jahr 2022 lautstark und farbenfroh zu begrüßen.

Ein weiterer Unterschied zu den „Vor-Corona-Jahreswechseln“: Die Lautstärke war ein weiteres Mal nicht so ohrenbetäubend wie sonst. Selbst hoch über der Stadt ließen sich noch Glockentöne von unten vernehmen. Auch der Blick blieb ungetrübt von sons­tigen Nebelschwaden, die die Szenerie für gewöhnlich ab 0.15  Uhr verhüllen – wenn nur noch die Geschosse mit höheren Flugbahnen ihren Weg aus den Niederungen herausfinden, heraus in die Freiheit des Sternenhimmels, die über den Pulverdampfwolken grenzenlos zu sein scheint.

So gab es also – je nach Beobachterstandpunkt – einen Rundblick, der von der Limburg bis zu den Fildern reichte. Kein Wölkchen, kein Bodennebel und keine Pulverschwaden trübten dieses 180-Grad-Panorama.

Auch die Polizei berichtet von einem vergleichsweise ruhigen Jahreswechsel. Das Polizeipräsidium Reutlingen, zu dessen Bereich die Landkreise Esslingen, Reutlingen, Tübingen und der Zollernalbkreis zählen, hatte rund 400 Einsätze zu verzeichnen: überwiegend „Ruhestörungen, Streitigkeiten, Sachbeschädigungen durch Feuerwerkskörper, alkoholisierte Personen, Verstöße gegen das Waffengesetz durch unerlaubtes Führen von Schreckschusswaffen und kleinere Brände“. Vereinzelt gab es auch Verstöße gegen die Corona-Verordnung.

Kaum schwere Verletzungen

Begründet worden war das Verkaufsverbot für Feuerwerk mit der Gefahr, dass viele Menschen auf einmal ins Krankenhaus kommen könnten, weil sie sich beim Abbrennen von Raketen und Böllern verletzen. Die offizielle Strategie ist voll aufgegangen, da der Polizei im Präsidium Reutlingen keine derartigen Vorfälle bekannt wurden. Das Ulmer Präsidium, zu dessen Bereich auch der Landkreis Göppingen zählt, vermeldet hingegen einen Fall aus Zell unter Aichelberg: Dort hat sich ein 31-Jähriger gut eine Stunde nach Jahresbeginn, um 1.15 Uhr, schwere Verletzungen zugezogen, nachdem er einen Böller angezündet hatte, den er in der Hand hielt.

Ebenfalls in Zell war ein Brand zu verzeichnen: Um 0.45 Uhr traf eine Rakete ein leerstehendes Haus in der Ohmder Straße. Rasch konnte die Feuerwehr den Brand löschen. Um 3.30 Uhr kam es zum nächsten Einsatz: Dasselbe Gebäude stand nun komplett in Flammen. Der Sachschaden liegt bei ungefähr 150 000 Euro.

Weitere, wesentlich kleinere Brände gab es in Unterensingen und Linsenhofen: Im einen Fall brannte ein Holzstapel auf einem Wiesengrundstück, und zwar ebenfalls gleich zwei Mal – zunächst an Silvester um 22 Uhr und dann an Neujahr kurz nach 1 Uhr. Im zweiten Fall brannte eine Thuja-Hecke völlig nieder. Beide Male geht die Polizei davon aus, dass Feuerwerkskörper die Brände ausgelöst haben.

Erst nachträglich wurde der Polizei gemeldet, dass die Balkontür eines Wohnhauses in der Bissinger Straße in Unterlenningen durch einen selbstgebauten Böller beschädigt wurde: Das Pulver, das in einem Aluminiumrohr steckte, hat an der Tür und an der Hausfassade im ersten Stock mindestens 1 000 Euro Sachschaden angerichtet. Die Polizei ermittelt noch, wer diesen Böller Marke Eigenbau auf den Balkon geworfen hat.