Kirchheim
Wer zahlt eigentlich die Rechnung?

Wohnen Auf der Mitgliederversammlung von „Haus & Grund“ ging es um Tipps für Haus- und Wohnungseigentümer. Von Marcus Wellige

Wenn die Haus & Grund zur Mitgliederversammlung einlädt, geht es immer auch um aktuelle Entwicklungen für private Immobilieneigentümer. Dieses Mal ist Rechtsanwalt Ottmar H. Wernicke nach Kirchheim gekommen und lenkt den Blick auf Tübingen, wo Oberbürgermeister Boris Palmer ein Baugebot für bebaubare Grundstücke, die derzeit noch nicht bebaut sind, erreichen möchte. Ziel sei, dass Eigentümer diese Grundstücke an die Stadt verkaufen und damit Wohnraum schaffen. Ein Grundstücksverkauf ist für viele aber keine Option, da kaum Zinsen zu erzielen sind und die Inflation sehr hoch ist. 

Dann geht es um das Klimaschutzgesetz und die Photovoltaikpflicht, die ab Mai 2023 auch für Neubauten und Parkplatzflächen gilt. Schon ab Januar gilt die Photovoltaikpflicht, wenn grundlegende Dachsanierungen vorgenommen werden, wie Dachziegel- und Unterkonstruktionserneuerungen. Hierbei kann es für Hausbesitzer nachträglich zu hohen Kosten kommen, sollte sich herausstellen, dass die Unterkonstruktion die neue PV-Anlage nicht trägt. „Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass an einem „Tag X“ für alle Dächer eine PV-Anlage vorgeschrieben wird – dieses wird zurzeit schon diskutiert, aber eine endgültige Entscheidung hierzu ist bisher nicht gefallen und wird noch juristisch geprüft“, erklärt Ottmar Wernicke.

Streitpunkt Wassertemperatur

Spannend wird es beim Thema „Gaskrise – Doppelwumms“: Hier müsse man Mieter auf die gestiegenen Energiepreise und mögliche Einsparmöglichkeiten hinweisen, betont der Referent. Für Räume müssten Vermieter eine „Wohlfühltemperatur“ sicherstellen, mit tagsüber mindestens 20 Grad und nachts sowie für Nebenräume 18 Grad. Eine gesetzliche Regelung besteht bisher hierzu noch nicht, das könnte die Regierung aber noch kurzfristig ändern, glaubt Wernicke. Ein weiterer möglicher Streitpunkt besteht in der Wassertemperatur. Ohne zeitlichen Vorlauf besteht hier die Verpflichtung, Warmwasser mit 40 Grad über 24 Stunden anzubieten. Ansonsten kann ein mietrechtlicher Mangel festgestellt werden, der vom Vermieter abgestellt werden muss.

Sein Tipp: Mittelfristig sollte der Eigentümer einen hydraulischen Abgleich durchführen lassen, dabei werden Heizung und Ventile aufeinander abgestimmt. Die Kosten für den Hausbesitzer, welche nicht auf den Mieter umgelegt werden können, belaufen sich auf rund 2000 bis 2500 Euro. 

Wenn eine Abrechnung durchgeführt wird, kann eine Erhöhung der Nebenkosten erfolgen – unterjährig ist dieses jedoch ohne die Jahresabrechnung nicht möglich. Wichtig für Besitzer: Es besteht keine Verpflichtung zum Kauf und der Zurverfügungstellung von Heizlüftern. Hierbei spielen die gestiegenen Strompreise und die Angst vor einem Zusammenbruch des Stromnetzes eine Rolle.

Das Fazit des Abend lautet: Der hydraulische Abgleich ist eine sinnvolle Maßnahme, um langfris­tig Energiekosten sparen zu können. Auch sollte sich jeder Vermieter einen individuellen Sanierungsfahrplan erstellen: Was soll wann schrittweise saniert werden? Mit einem übersichtlichen Plan ist vieles zu erreichen. Eigentümer sollten dabei auf Fördermöglichkeiten achten, damit die Kos­ten nicht unnötig stark ansteigen – weder für Mieter noch Vermieter.