Kirchheim

Widerspruch der Bürger ist abgelehnt

Bürgerbegehren  Regie- rungspräsidium entscheidet: Gemeinderatsbeschluss vom vergangenen Juni war rechtmäßig.

Kirchheim. Das Bürgerbegehren zur Anschlussunterbringung in Kirchheim ist endgültig gescheitert, wie Oberbürgermeisterin Angelika Matt-Heidecker dem Gemeinderat mitteilte: „Das Regierungspräsidium hat den Widerspruch gegen den Gemeinderatsbeschluss vom 22. Juni als unbegründet zurückgewiesen.“ Und nicht nur das: Das Regierungspräsidium habe sogar das gesamte Bürgerbegehren als unzulässig eingeschätzt: „Ein Bürgerbegehren darf keine Entscheidung zum Inhalt haben, deren Erfüllung mit einer gesetzlichen Pflichtaufgabe der Gemeinde kollidiert.“

Im Bürgerbegehren war es darum gegangen, dass die Stadt Kirchheim ihre Standorte zur Anschlussunterbringung von Flüchtlingen möglichst dezentral wählen sollte, dass in jedem Stadtgebiet eine proportional anteilige Anzahl an Menschen unterzubringen sei und dass eine gewisse Höchstzahl an Bewohnern pro Standort nicht überschritten werden solle. Nach Ansicht der Stadtverwaltung hätte eine solch starre Festlegung von Standortkriterien keine Handhabe mehr gegeben, um schnellstmöglich auf den tatsächlichen Bedarf zu reagieren.

Zur Pflichtaufgabe der Anschlussunterbringung führte Angelika Matt-Heidecker außerdem aus: „Bei der Unterbringung werden uns die Menschen vom Landratsamt zugewiesen. Die Stadt muss so unterbringen, wie zugewiesen wird, und hat dabei keinerlei eigenen Spielraum.“ Allein dieser Grund hätte - der Begründung des Regierungspräsidiums zufolge - ausgereicht, um den Widerspruch der Bürgerinitiative zurückzuweisen.Andreas Volz