Kirchheim

Wie kann ich mich fördern lassen?

Wer wird gefördert? Gering qualifizierte Arbeitslose sowie Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss, gering qualifizierte Arbeitslose sowie Arbeitnehmer mit Berufsabschluss, wenn sie seit mindestens vier Jahren eine an- oder ungelernte Tätigkeit verrichten und ihre erlernte Tätigkeit nicht mehr ausüben, Berufsrückkehrende beziehungsweise Wiedereinsteiger. Das Programm richtet sich in erster Linie an Erwachsene zwischen 25 und 35 Jahren, ein höheres Alter ist jedoch grundsätzlich kein Ausschlusskriterium.

Was wird gefördert? Umschulungen, die (vorrangig in einem Ausbildungsbetrieb) zu einem anerkannten Berufsabschluss führen, Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Externenprüfung, berufsanschlussfähige Teilqualifikationen, Maßnahmen zum Erwerb von Grundkompetenzen.

Welche Leistungen? Lehrgangskosten, Fahrtkosten, Kosten für die auswärtige Unterbringung und Verpflegung, Kinderbetreuungskosten, umschulungsbegleitende Hilfen wie zum Beispiel Nachhilfeunterricht.