Kirchheim
Winter in Kirchheim: Wer muss den Marktplatz räumen?

Recht Bei Schnee und Eis sind die Stadt Kirchheim, Anlieger und Veranstalter in der Pflicht zu räumen und zu streuen. Nicht zuletzt trägt aber auch jeder Fußgänger ein Stück Eigenverantwortung. Von Bianca Lütz-Holoch

Vorsichtig setzt die ältere Dame einen Fuß vor den anderen. „Hier ist es heute aber ganz schön rutschig“, sagt sie und deutet hinter sich auf den Kirchheimer Marktplatz. Hier und da sind Schneereste zu sehen, und auch einige freie Stellen glänzen verdächtig. „Ich hatte gerade einen Knie-OP. Wer haftet eigentlich, wenn ich stürze?“ fragt sie.

 

An Markttagen sind die Laufwege zwischen den Ständen geräumt. 
Vanessa Palesch
Sprecherin der Stadt Kirchheim

 

Vanessa Palesch, Sprecherin der Stadt Kirchheim, klärt auf. „Im gesamten Stadtgebiet sind grundsätzlich die jeweiligen Anlieger verpflichtet, Gehwege nach der Maßgabe der Satzung zu räumen und zu bestreuen“, sagt sie mit Blick auf die entsprechende Satzung der Stadt. „Das gilt auch für den Marktplatz.“ Dort seien Anlieger in der Pflicht, an ihren Grundstücken entsprechend breite Streifen freizuhalten.

Wenn auf dem Marktplatz allerdings besondere Veranstaltungen stattfinden, muss der jeweilige Veranstalter räumen und streuen. Im Falle des Wochenmarkts ist das die Stadt Kirchheim. Sie hat dafür zu sorgen, dass sich die Besucher sicher bewegen können. „An Markttagen etwa sind Laufwege zwischen den Ständen geräumt“, sagt Vanessa Palesch. 

Das Räumen vorm Markt klappt

Das klappt in der Regel auch gut, wie der langjährige Marktbeschicker Peter Reicherter versichert. „Die Stadt räumt den Platz morgens, wenn wir kommen“, berichtet er. Und falls der Winterdienst doch mal noch nicht da war oder die Wetterverhältnisse es erfordern, packen die Händler selbst an. „Am Brunnen gibt es Streu, da können wir uns etwas rausnehmen.“

Ganz aus dem Schneider sind die Anlieger aber auch an Markttagen nicht. „Sie müssen entlang ihrer Liegenschaften räumen, während die übrigen Flächen durch den Veranstalter zu räumen sind“, so die Stadtsprecherin. 

Die Räum- und Streupflicht hat allerdings auch ihre Grenzen. „Das bedeutet nicht, dass die komplette Fläche geräumt sein muss, sondern eventuell auch lediglich eine gewisse Breite“, betont Vanessa Palesch. Und: „Wenn Fußgänger von geräumten Flächen abweichen und eine Abkürzung über nicht geräumte Wege nehmen, tun sie das auf eigene Verantwortung, da ein Alternativverhalten ohne diese Gefahr möglich wäre.“ 

Was die Haftung angeht, gilt der Grundsatz: „Es haftet derjenige, der schuldhaft seine Pflicht versäumt hat“, lautet die Info der Stadt Kirchheim. Eine pauschale Aussage lasse sich trotzdem nicht treffen: „Letztlich ist das jeweils eine Einzelfallentscheidung, bei der die Gesamtumstände beleuchtet werden müssen.“

In Extremfällen, so erläutert Vanessa Palesch, kann es sogar sein, dass gar keine Haftung besteht. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn es so heftig schneit, dass jede Räummaßnahme sinnlos wäre. „Da hilft dann wieder nur die Eigenverantwortung“, so die Sprecherin der Stadt. Jeder müsse für sich entscheiden, ob er bei einem solchem Wetter überhaupt unterwegs sein wolle, oder sich eben entsprechend vorsichtig bewegen.

Die Gehwege in Kirchheim müssen montags bis freitags spätestens um 7 Uhr, samstags um 8 Uhr und sonn- und feiertags um 9 Uhr geräumt oder bestreut sein. Diese Pflicht endet um 20 Uhr. Falls kein Gehweg vorhanden ist, müssen die Anwohner laut Satzung einen Streifen auf der Fahrbahn räumen.