Kirchheim

Zimmermann fordert Steuersenkung

Wohnungsmarkt Junge Familien sollen nach Ansicht des CDU-Abgeordneten von der Grunderwerbssteuer befreit werden.

Kirchheim. Die Erhöhung der Grunderwerbsteuer im Oktober 2011 von 3,5 auf 5 Prozent hat der CDU-Landtagsabgeordnete Karl Zimmermann schon als einen großen Fehler angesehen. Dass in den Koalitionsverhandlungen vergangenes Jahr über eine weitere Erhöhung nachgedacht wurde, habe ihn noch mehr entsetzt. Nun fordert er ein Signal in die andere Richtung. Insbesondere junge Familien müssten entlastet werden.

„Der Druck auf dem Wohnungsmarkt ist enorm, und die Preise erreichen allmählich eine Schmerzgrenze, insbesondere für junge Eltern“, erklärt Zimmermann seine Initiative. „Eine Befreiung von der Grunderwerbsteuer für diese Zielgruppe würde nicht nur dem Wohnbau zugutekommen, sondern wäre auch aktive Familienförderung.“ Karl Zimmermann schlägt vor, zumindest den Ersterwerb von selbst genutztem Wohneigentum durch junge Familien von der Grunderwerbsteuer zu befreien. Alternativ könne der Gesetzgeber die bis Ende 1982 existierenden Freibeträge bei der Grunderwerbsteuer wieder einführen.

„Mir geht es aber nicht nur um die Käufer von Immobilien“, betont Zimmermann. „Von einer Entlastung bei der Grunderwerbsteuer würden alle profitieren.“ Die Grunderwerbsteuer erhöht die Anschaffungs- und Herstellkosten von Wohnraum und damit auch die Belastung der Mieter, die über eine höhere Miete an der Grunderwerbsteuer beteiligt werden.

Angesichts sprudelnder Steuereinnahmen sei für eine solche Entscheidung Spielraum gegeben. „Wenn Millionen von Euro in den Bau von Flüchtlingsunterkünften gesteckt werden, muss auch die ansässige Bevölkerung Unterstützung bei der Suche nach familiengerechtem Wohnraum erfahren“, fordert der Abgeordnete. Nur über die richtige Balance zwischen den einzelnen Maßnahmen lasse sich langfristig der soziale Frieden sichern.

Bereits während des Landtagswahlkampfs 2016 hatte Zimmermann Korrekturen bei der Grunderwerbsteuer eingefordert. Die Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer haben sich seit 2010 bundesweit mehr als verdoppelt. Waren es 2010 noch 5,3 Milliarden Euro, lagen sie 2015 bei über elf Milliarden Euro. Insgesamt 26 Erhöhungen gab es in den 16 Bundesländern, seitdem sie ab 2006 selbst über die Steuersätze entscheiden durften. Besonders groß ist der Anreiz, an dieser Steuerschraube zu drehen, denn diese Einnahmen werden im Rahmen des Länderfinanzausgleichs nicht angerechnet. pm