Weilheim · Lenningen · Umland

62-Jähriger landet in der Psychiatrie

Gericht Der Mann, der einem Kirchheimer Kassierer eine „gebätscht“ hat, ist verurteilt.

Gericht
Symbolbild

Stuttgart/Kirchheim. Nun steht das Urteil fest: Der 62-Jährige, der dem Kassierer eines Kirchheimer Bekleidungsgeschäfts eine Ohrfeige verpasst und einen 14-Jährigen in Plochingen grundlos niedergeschlagen hat, ist gestern vom Stuttgarter Landgericht in eine geschlossene Psychiatrie eingewiesen worden. Zudem verhängte das Gericht eine siebenmonatige Freiheitsstrafe wegen Körperverletzung gegen ihn.

Die 18. große Strafkammer hatte insgesamt drei Fälle gegen den 62-jährigen Frührentner aus Plochingen zu verhandeln. Zum einen ging es um den Ausraster in einem Kirchheimer Bekleidungsgeschäft. Der bereits 15 Mal einschlägig Vorbestrafte hatte dem Kassierer dort eine kräftige Ohrfeige verpasst, als dieser ihn daran hindern wollte, mit unbezahlter Ware das Geschäft zu verlassen. Die Anklage wegen Raubes stellte das Gericht ein. Damit blieb die gefährliche Körperverletzung übrig, die der Mann im Zustand einer paranoiden Schizophrenie begangen hatte. Zur seiner Rechtfertigung sagte der Angeklagte, er habe dem Kassierer nur deshalb eine „gebätscht“, weil er ihn nicht rechtzeitig bedient habe.

Ebenfalls strafrechtlich als vorsätzliche gefährliche Körperverletzung ordnete das Gericht einen Fall ein, der sich in Plochingen zugetragen hat. Dort war der Angeklagte auf einen 14-jährigen Schüler losgegangen und verletzte ihn durch einen Fausthieb ins Gesicht erheblich. Den dritten Fall ließ das Gericht fallen: Der 62-Jährige hatte - ebenfalls in Plochingen - eine Frau ohne Grund schmerzhaft am Nacken gepackt und sie verletzt.

Im Urteil, das gestern verkündet wurde, stellte das Gericht auch fest, dass der 62-Jährige seit dem Jahr 2000 an einer schweren psychischen Krankheit mit Wahnvorstellungen leidet. Deshalb war er schon früher statt in ein Gefängnis in geschlossene psychiatrische Anstalten eingewiesen worden, einmal davon zur Bewährung.

Gefahr für die Allgemeinheit

Weil sich die diagnostizierte Schizophrenie des Mannes verschlimmert hat, wurde der Angeklagte in den aktuellen Fällen nur bedingt für schuldfähig erklärt. In seinem krankhaften Zustand stelle er jedoch eine Gefahr für die Allgemeinheit dar, wie ein Gutachter vor Gericht bekundete. Die vorhandenen Impuls-Kontrollstörungen müssten stationär in einer geschlossenen Klinik behandelt werden. Ansonsten sei nicht auszuschließen, dass der Mann weitere Straftaten begehe. Daher ordnete das Gericht gemäß des Antrags des Staatsanwalts und der Empfehlung des Sachverständigen an, den 62-Jährigen einzuweisen.

Die zusätzlich verhängten sieben Monate Freiheitsstrafe wegen zweifacher Körperverletzungen kann er in der Klinik verbüßen. Bernd Winckler