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905 neue deutsche Staatsbürger im Landkreis Esslingen

Feierstunde Im Landkreis Esslingen wurden im vergangenen Jahr 905 Personen eingebürgert.

Im Landkreis Esslingen wurden im vergangenen Jahr 905 Personen eingebürgert. Die neuen deutschen Staatsbürger sind bei einer Feierstunde in der Stadthalle Plochingen begrüßt worden. Foto: la

Kreis. Die neuen deutschen Staatsbürger sind bei einer Feierstunde in der Stadthalle Plochingen von Landrat Heinz Eininger offiziell willkommen geheißen worden. Dabei ermutigte er sie, ihre Erfahrungen, Perspektiven und Meinungen in die Gesellschaft einzubringen und die Gestaltungsmöglichkeiten zu nutzen.

Einer der Neu-Eingebürgerten ist Elias Khoury, der die Partnerschaft zwischen der arabischen Stadt Rama und dem Kreis im Jahr 2000 mitinitiierte. „Ich rede und träume auf deutsch, nun will ich als deutscher Staatsbürger einen Beitrag leisten für das, was sich die Menschen hier hart erarbeitet haben an Wohlstand und Gemeinsinn“, begründete er seine Entscheidung.

Die im Kreis Eingebürgerten kommen aus 70 Ländern, die größte Gruppe aus der Türkei mit 148 Personen, es folgen Syrien (130) und Italien (62). Aus Rumänien, Griechenland und dem Kosovo wurden jeweils zwischen 50 und 60 Personen eingebürgert. Im Jahr 2021 wurden im Kreis Esslingen rund 1670 Anträge auf Einbürgerung gestellt und beim Landratsamt intensiv geprüft. pm

Der Weg zur deutschen Staatsangehörigkeit

Es müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein, um die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben: Die Identität und Staatsangehörigkeit des Einbürgerungsbewerbers müssen geklärt sein. Zum Zeitpunkt der Einbürgerung muss ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder eine Aufenthaltserlaubnis vorliegen, in der Regel ist ein Aufenthalt von acht Jahren erforderlich, der Lebensunterhalt muss für sich und die unterhaltsberechtigten Angehörigen ohne Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII bestritten werden können, es müssen ausreichende Deutschkenntnisse und Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie die Lebensverhältnisse in Deutschland vorliegen, ein Bekenntnis zu unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung erfolgen, die bisherige Staatsangehörigkeit in der Regel aufgegeben werden und es darf keine Verurteilung wegen einer Straftat vorliegen.

Anträge auf Einbürgerung gibt es bei den Städten und Gemeinden des Landkreises. Beim Landratsamt werden die Anträge im Sachgebiet „Staatsangehörigkeit/Personenstand“ geprüft. Im Jahr 2021 wurden rund 1.670 Anträge auf Einbürgerung gestellt