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Angeklagte geben Betrugsfälle zu

Gericht Das Ende der Verhandlung ist in Sicht: Die Beschuldigten im Betrugsprozess haben ein Teilgeständnis abgelegt.

Symbolbild

Kirchheim. Der Betrugsprozess gegen drei Ex-Geschäftsführer eines Kirchheimer Immobilien- und Finanzdienstleisters vor dem Stuttgarter Landgericht neigt sich dem Ende entgegen. Am gestrigen Prozesstag haben die Angeklagten Teilgeständnisse abgelegt. Am kommenden Donnerstag werden die Plädoyers gehalten.

Die Richter der 16. Großen Wirtschaftsstrafkammer am Stuttgarter Landgericht konnten in den vergangenen sieben Verhandlungstagen zwar nicht mit allerletzter Sicherheit aufklären, wo die verschwundenen 332 650 Euro geblieben sind, um die die gutgläubigen Fonds-Anleger betrogen worden sein sollen. Einzelbeträge zwischen 2 000 und 85 000 Euro hatten die Geschädigten bei dem Kirchheimer und Esslinger Unternehmen der Angeklagten einbezahlt und auf hohe Renditen gewartet - das Geld war jedoch weg.

Nachdem die Wirtschaftsstrafkammer schon vergangene Woche das Verfahren gegen einen der Ex-Geschäftsführer aus „tatsächlichen Gründen“ eingestellt hat, sind am gestrigen Prozesstag gegen den Rest der Beschuldigten auch weitere Anklagepunkte betreffend der Insolvenzverschleppung und des Bankrotts sowie der Betrugs-Beihilfe eingestellt worden. In dem verkündeten Beschluss heißt es, dass diese eingestellten Vorwürfe bei einer Urteils-Gesamtwürdigung nicht sonderlich ins Gewicht fallen würden.

Urteil womöglich am Montag

Dann jedoch die Überraschung: Die drei Angeklagten geben per Verteidiger-Erklärungen den Rest der dicken Anklageschrift zu. Der Anwalt des Hauptangeklagten sagt im Sinne seines Mandats, dass die Vorwürfe der Bilanzvergehen, einiger Betrugsfälle und des Gründungsschwindels einer GmbH richtig sind. Man hätte die Anleger absichtlich falsch informiert. Auch sein neben ihm sitzender Co-Geschäftsführer lässt per Anwalt die Vorwürfe einräumen, ebenso die mitangeklagte 50-jährige Ex-Geschäftsführerin.

Damit, so die gestrigen Feststellungen der Stuttgarter Wirtschaftsrichter, sei die Beweisaufnahme beendet. Man habe zwar noch eine Reihe von Zeugen in der Ladung gehabt, doch diese werden nun nicht mehr benötigt. Am Donnerstag dieser Woche sollen die Beweisaufnahme endgültig geschlossen und die Schlussplädoyers gehalten werden.

Die Urteile könnten dann laut dem Terminplan der Strafkammer am kommenden Montag, 25. Februar, verkündet werden.

Bis dahin ist das Verfahren unterbrochen. In Vorgesprächen waren bereits Bewährungsstrafen mit Geldbußen ausgesprochen worden. Bernd Winckler