Weilheim · Lenningen · Umland

Angeklagter bricht in Tränen aus

112 Einbrüche nachgewiesen

Zweiter Tag im Prozess gegen einen 44-Jährigen, der unter anderem in Kirchheim zahl­reiche Einbrüche begangen haben soll: Vor der 18. Strafkammer des Stuttgarter Landgerichts erlitt der Angeklagte an diesem Verhandlungstag einen ­Weinkrampf und beteuerte, er habe zu den Tatzeiten unter Drogen gestanden.

Kirchheim/Stuttgart. Bisher hatte der 44-Jährige noch keine Angaben zu den schweren Vorwürfen gemacht. Immerhin geht es um 112 nächtliche Einbrüche, vornehmlich in Schulen, Arztpraxen, Anwaltskanzleien sowie Büros in verschiedenen Gewerbegebieten und auch in Wohnungen (wir berichteten). Dass er die Einbrüche, davon allein 16 in Kirchheim, jeweils im Drogeneinfluss verübt haben will, ist für die Stuttgarter Richter eine Überraschung, zumal die Kammer für die nachträgliche Feststellung einer Drogensucht in dem Verfahren gegen den Mann bislang keinen Sachverständigen hinzugezogen hat.

Am gestrigen zweiten Tag der Verhandlung vor der 18. Großen Strafkammer bat der 44-Jährige ausdrücklich die Vorsitzende Richterin um Verzeihung, weil er in einer früheren Vernehmung das Datum einer Rauschgifteinnahme falsch angegeben habe. Er könne eben gerade wegen der Sucht nicht differenzieren – und er blicke hiermit im Gerichtssaal „auf mein eigenes inneres Versagen zurück“. Er schildert, wie er im vergangenen Jahr einmal auf einer Autobahnbrücke stand und nicht gesprungen ist. Er habe in sich eine „innere Wertlosigkeit“ entdeckt. Danach erlitt der Angeklagte im Gerichtssaal einen Weinkrampf.

Ob er im Laufe des Verfahrens zu den Vorwürfen Stellung beziehen wird, ist noch nicht klar. Die Stuttgarter Strafkammer hat vorsorglich zunächst 54 Zeugen geladen. Das sind allesamt Opfer, in deren Wohnungen und Geschäfte in der Zeit zwischen September 2013 und Februar 2015 eingebrochen worden war. Geschädigte, die teilweise sogar in ihren Betten schliefen, als der Einbrecher in die Wohnung kam und seelenruhig Geld und Wertsachen mitgehen ließ. Auf die Schliche des 44-Jährigen kam die Polizei, weil er über die Google-Suchmaschine jeweils nach der Fahndung gegen seine Person geforscht und dabei sein Profil hinterlassen hatte.

Das Gericht hat noch fünf weitere Verhandlungstermine angesetzt. Falls der Angeklagte aber ein Geständnis ablegt und dadurch auch einen Strafrabatt mit dem Gericht aushandelt, könnte das Verfahren bereits am nächsten Termin, dem 22.  September, per Urteil zu Ende gehen.