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Angreifer aus Plochingen werden erneut angeklagt

Prozess Eine Gewalttat wird wieder verhandelt. Statt um versuchten Totschlag geht es nun um  Körperverletzung.

Plochingen. Im Frühjahr 2020 hätte eine Racheaktion im Bandenkrieg zwischen Mitglieder der verbotenen Red Legions und einer Esslinger Straßengang fast tödlich geendet. Zu Schaden kam ein Friseurmeister, der durch Messerstiche schwer verletzt wurde. Der Fall wird seit ges­tern zum zweiten Mal vor dem Stuttgarter Schwurgericht verhandelt.

In dem Verfahren geht es um zwei brutale Auseinandersetzungen in Nürtingen und Plochingen. Die beiden Angeklagten sollen nach Meinung der Stuttgarter Staatsanwaltschaft der verbotenen Straßengang Red Legions nahestehen, was allerdings zum jetzigen Zeitpunkt bestritten wird. Am 13. Februar 2020 sollen sie mit Messer und Pfefferspray bewaffnet an der blutigen Auseinandersetzung in der Plochinger Innenstadt beteiligt gewesen sein, bei der der Inhaber eines Friseursalons durch mehrere Messerstiche schwer verletzt wurde. Ein dritter, damals 21-jähriger Angeklagter, der inzwischen rechtskräftig zu vier Jahren Jugendhaft verurteilt wurde, erlitt durch einen Pistolenschuss in seinen Oberschenkel ebenfalls schwere Verletzungen.

Dieser Tat vorausgegangen war eine Auseinandersetzung, bei der ein junger Mann durch Messerstiche tödlich verletzt wurde. Die Plochinger Messerattacke hatte damals in der ersten Anklage die Stuttgarter Staatsanwaltschaft als Vergeltungsschlag gegen die Esslinger Red-Legions-Gang vermutet. 

Allerdings konnte die Stuttgarter Schwurgerichtskammer im ers­ten Verfahren gegen die beiden 30-Jährigen keine tatrelevante Schuld an den lebensgefährlichen Verletzungen des Opfers nachweisen und sprach das Duo vom Vorwurf des versuchten Totschlags frei. Dagegen erhob die Staatsanwaltschaft erfolgreich Revision. Aus diesem Grund muss nun eine andere Schwurgerichtskammer am Stuttgarter Landgericht den Fall neu bewerten.

Statt eines versuchten Totschlags soll in dem Fall jeweils nur noch gefährliche Körperverletzung infrage kommen, für die es jetzt in der Zweitauflage keine Freisprüche mehr gibt. Im Wege einer sogenannten Verständigung, einer Verfahrensabkürzung durch Geständnisse, bietet das Gericht zumindest Bewährungsstrafen gegen das Duo an. Mit dieser Verfahrensweise sind die beiden Angeklagten einverstanden. Allerdings legt der Staatsanwalt großen Wert darauf, dass diese Strafen knapp an der bewährungsfähigen Obergrenze von zwei Jahre liegen müssen. Bernd Winckler