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Angreifer kommt in die Psychiatrie

Urteil Der Mann, der an der Esslinger Katharinenschule ein Mädchen angegriffen hat, wurde zu einer achtjährigen Haftstrafe verurteilt. zuvor muss er unbefristet in Therapie.

Esslingen. Jahrelang hatte der Mann die Wohnung nicht mehr verlassen, ging weder arbeiten noch einkaufen. Den Tag verbrachte der heute 25-Jährige mit Videospielen in seinem Zimmer und ließ sich von seiner Mutter versorgen. Es ist der 10. Juni 2022, als er sich entschließt, zur wenige hundert Meter entfernten Katharinenschule zu gehen. Dort fand eine Ferienbetreuung statt, die ersten Kinder trudelten gerade ein. Mit einem Kochmesser stach der Mann wortlos von hinten auf eine Siebenjährige ein und verletzte auch eine Betreuerin, die das Mädchen umfassen und sich mit ihm in ein Zimmer einschließen konnte.

Für die Attacke wurde der 25-Jährige nun vom Stuttgarter Landgericht wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu einer Gesamtstrafe von acht Jahren verurteilt. Das Gericht, das ein psychologisches Gutachten in Auftrag gegeben hatte, kam zu der Überzeugung, dass der Mann an einer  Persönlichkeitsstörung mit zwanghaften, paranoiden und schizophrenen Anteilen leide. Es ordnete eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Nach Überzeugung der 19. Strafkammer hatte der Mann den festen Plan gehabt, mindestens ein Kind zu töten. Der Staatsanwalt hatte in seinem Plädoyer für den Angeklagten eine Strafe von zehn Jahren und sechs Monaten und ebenfalls eine Therapie gefordert.

 

Es ist mit ähnlichen Taten zu rechnen.
Richter Norbert Winkelmann

 

Die Kammer hält den 25-Jährigen noch immer für gefährlich. „Es ist mit ähnlichen Taten zu rechnen“, sagte der Vorsitzende Richter Norbert Winkelmann in seiner Urteilsbegründung. Dafür spreche auch sein Verhalten im Zentrum für Psychiatrie Weissenau, wo er vorläufig untergebracht ist. Dort habe er unter anderem für Wirbel mit der Frage gesorgt, ob er ins Gefängnis verlegt wird, wenn er in der Einrichtung einen Menschen absticht.

Motiv für die Tat ist nach Auffassung des Gerichts aufgestaute Wut gegenüber seinem Umfeld, von dem er sich gemobbt fühlte. Animiert hätten ihn zudem Berichte über einen Amoklauf in Texas. Hass hegte er gegenüber seinem Bruder. „Das Kind wurde zum Objekt, um sich abzureagieren“, sagte Winkelmann. Wegen seiner Erkrankung sei er vermindert schuldfähig.

Mutige Betreuerin rettete das Kind

Dass er von selbst von seinem Opfer abließ, sei nicht glaubhaft. Allein die mutige Betreuerin habe das Mädchen gerettet. „Sie waren der Schutzengel und das größte Glück“, sagte Winkelmann in Richtung der Frau, die Nebenklägerin war. Die 61-Jährige konnte auch ein behindertes Kind und dessen Begleiterin einschließen. Zugute hielt die Kammer dem 25-Jährigen, dass er sich stellte. Petra Pauli