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Angriffe im psychischen Wahn

Gerichtsverhandlung Laut Gutachter geht vom Angeklagten eine große Gefahr für die Allgemeinheit aus.

Gericht
Symbolbild

Kirchheim. Der 62-Jährige, der in Kirchheim einen Kassierer und in Plochingen zwei weitere Personen durch Fausthiebe verletzt hat, ist eine Gefahr für die Allgemeinheit - so diagnostiziert den Mann jetzt ein psychiatrischer Gutachter vor dem Stuttgarter Landgericht. Er empfiehlt den Richtern deshalb, den Angeklagten in eine geschlossene Einrichtung einzuweisen.

Die Vorstrafenliste des ehemaligen Sportlehrers ist lang: Beleidigung, mehrfache Körperverletzung und Sachbeschädigung. Bereits öfter schon sei er nach Auskunft des Sachverständigen wegen einer schizophrenen Psychose vom Gericht als schuldunfähig eingestuft worden. Darüber hinaus wurde er sogar schon einmal in eine psychiatrische Anstalt eingewiesen.

Dazu soll es in dem Verfahren vor den Stuttgarter Richtern gegen den 62-Jährigen jetzt ebenfalls kommen, nachdem der Gutachter seine Empfehlungen abgegeben hat. Der Experte stützt sich dabei auf die sogenannte chronische Schizophrenie, die beim Angeklagten bereits seit circa 15 Jahren vorhanden sein soll.

Eine Krankheit, die der Beschuldigte allerdings nicht einsehen wolle. Medizinisch spreche jedoch alles dafür, dass er krankhaft aggressiv ist und im Impuls strafbare Delikte begeht. Einmal hatte er einem Gericht von Mallorca aus eine mit Palmen geschmückte Postkarte geschickt und darauf vermerkt, dass er gerne in eine Einzelzelle möchte, falls man ihn zu Hause festnehmen würde - ansonsten würde es zu Gewalt kommen. Die Einzelzelle bekam er nicht. Die Folge: Er griff einen Gefängnisbeamten mit Fäusten an.

Der Gutachter empfiehlt, den Mann in die Psychiatrie einzuweisen und anschließend zwangsweise zu behandeln. Denn auch dagegen hat sich der 62-Jährige in der Vergangenheit immer wieder gewehrt. Er bilde in seinem krankhaften Zustand eine Gefahr für die Allgemeinheit. Vor allem bestehe die Gefahr weiterer strafbarer Handlungen. Am morgigen Freitag will das Gericht die Entscheidung verkünden. Bernd Winckler