Weilheim · Lenningen · Umland

Anmeldung schriftlich

Beginn Die Grundschüler werden dieses Jahr nicht persönlich angemeldet.

Kirchheim. Die Anmeldung für alle Kinder, die im Schuljahr 2020/21 schulpflichtig werden, findet in diesem Jahr schriftlich statt. Die Erziehungsberechtigten erhalten dazu alle notwendigen Unterlagen von der Grundschule.

Schulpflichtig sind Kinder, die bis Ende Juli 2021 das sechste Lebensjahr vollendet haben. Angemeldet werden können auch die Kinder, die zwischen August 2021 und Ende Juni 2022 das sechste Lebensjahr beenden. Kinder, die aufgrund ihrer körperlichen und geis- tigen Entwicklung noch nicht am Unterricht der Grundschule teilnehmen können, dürfen um ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt werden.

Auf Antrag der Eltern können Kinder zu Beginn des neuen Schuljahres vorzeitig aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche geistige und körperliche Reife besitzen. Diese Anträge müssen vor der Aufnahme bei der Schule gestellt werden.

Auch Kinder ausländischer Eltern, die ihren Wohnsitz in Kirchheim haben, müssen angemeldet werden. Ebenso werden die Erziehungsberechtigten von schulpflichtigen, jedoch nicht grundschulfähigen Kindern zur Anmeldung aufgefordert. Die Anmeldung sollte bei der Schule erfolgen, die die „Einladung zur Schulanmeldung“ verschickt hat. Kinder, die im vergangenen Schuljahr zurückgestellt wurden, werden ebenfalls von der für sie zuständigen Schule benachrichtigt. pm