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Anträge sind wieder nötig

Soziales Die Sonderregelung der Agentur für Arbeit für Anräge auf Grundsicherung läuft am 30. August aus.

Agentur für Arbeit Arbeitsamt Jobcenter
Agentur für Arbeit Arbeitsamt Jobcenter

Region. Im Zuge der Corona-Pandemie hat der Gesetzgeber ein Sozialschutzpaket beschlossen, das den Zugang zur Grundsicherung oder das Arbeitslosengeld II erleichtert. Dadurch werden Anträge, die zwischen dem 31. März und dem 30. August enden, automatisch verlängert. Diese Sonderregelgung endet nun zum 30. August. Wer danach weiterhin Arbeitslosengeld II beziehen will, muss einen Weiterbewilligungsantrag stellen, bevor die Leistung endet. Die Agentur für Arbeit informiert die Bezieher der Leistungen darüber ab dem 20. Juli per Post.

Die Sonderregelungen zur Vermögensprüfung und Übernahme der Unterkunftskosten gelten dagegen noch bis zum 30. September dieses Jahres.pm