Region. Sie gehören zu den häufigsten Todesursachen in Deutschland: Herzinfarkt und Schlaganfall. Umso wichtiger ist es, auf alarmierende Hinweise zu achten. Kommt es zu einem Notfall, ist schnelles Handeln angesagt. Denn jede Minute zählt, um Folgeschäden zu vermindern.
Eine Auswertung der AOK Neckar-Fils zeigt, dass im Landkreis Esslingen die Zahl der Herzinfarkte leicht gesunken ist. 2021 wurden 1247 Versicherte ärztlich behandelt, davon waren 855 Männer und 392 Frauen betroffen. Im Jahr 2020 waren es noch 1285 Versicherte, davon 854 Männer und 431 Frauen.
Anders sieht es bei den Schlaganfällen aus. Hier ist die Zahl der Fälle leicht gestiegen: 2021 mussten 3179 Versicherte medizinisch versorgt werden. Betroffen waren 1589 Männer und 1590 Frauen. Ein Jahr zuvor belief sich die Zahl auf 3114 Patienten, davon 1605 Männer und 1509 Frauen.
Laut Robert-Koch-Institut waren im Jahr 2020 rund 37 von 100 Todesfällen bei Frauen auf eine Herz-Kreislauf-Erkrankung zurückzuführen. Dennoch unterschätzen Frauen häufig ihr Erkrankungsrisiko für einen Herzinfarkt. „Frauen erleiden häufig erst im höheren Alter einen Herzinfarkt als Männer und haben häufig andere Krankheitsbeschwerden, die nicht als typisch für einen Herzinfarkt gelten“, sagt Dr. Sabine Knapstein, Medizinerin bei der AOK Baden-Württemberg.
Ein Herzinfarkt beginnt oft plötzlich mit stechenden, brennenden oder drückenden Schmerzen in der Brust. Sie können sich aber auch erst langsam bemerkbar machen. Die Schmerzen dauern mehr als fünf Minuten an und bessern sich nicht im Ruhezustand. Oft strahlen sie von der Brust in den linken oder rechten Arm, in den Rücken, Hals oder Oberbauch aus und können sowohl ganz leicht als auch sehr stark auftreten. Wer einen Herzinfarkt hat, spürt häufig Todesangst, ist blass und fahl im Gesicht und hat Schweißausbrüche. Viele Herzinfarktpatienten haben Luftnot, ihnen ist übel oder sie müssen sich erbrechen. Diese Beschwerden können viel ausgeprägter sein als die Schmerzen in der Brust.
Eine effektive Maßnahme ist der Gesundheits-Check-up in der Hausarztpraxis. Gesetzlich Krankenversicherte haben ab dem 35. Lebensjahr alle drei Jahre Anspruch auf eine solche Untersuchung. pm