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BUND fordert Tempo 100 auf der A8 zwischen Köngen und Weilheim 

Meinungsbild Die BUND-Ortsgruppe Kirchheim befragt vor der Wahl ­Bundestagskandidatinnen und -kandidaten.

Der BUND wünscht sich eine ­Geschwindigkeitsbeschränkung. Symbolfoto

Kirchheim. Um den gesundheitsschädlichen Lärm und die CO2-Emissionen des Autobahnverkehrs auf der A 8 zu verringern, fordert der BUND Kirchheim zwischen Köngen und Weilheim ein Tempolimit von 100 Kilometern pro Stunde. Diese Geschwindigkeitsbeschränkung führe nach Ansicht des BUND weder zu einer verschlechterten Gesamtbilanz des Straßenverkehrs auf der A 8 noch werde die Verkehrsfunktion der Autobahn beeinträchtigt.

Der maximale Durchsatz von Fahrzeugen auf Autobahnen liege, so der BUND weiter, bei Geschwindigkeiten von 100 und 110 Kilometern pro Stunde. Schnellerer Verkehr führe zu häufigeren Bremsvorgängen und damit zu vermindertem Durchsatz. Auch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit einer Geschwindigkeitsbeschränkung werde eingehalten, umso mehr, wenn man die geringen Kosten, die verhältnismäßig leichte Realisierbarkeit der Maßnahme und die positiven Einflüsse auf Lärm, Verkehrssicherheit, Verkehrsfluss und Kraftstoffverbrauch der Fahrzeuge einbeziehe, so die Lärmschutzinitiative.

Besonders wichtig bei Nacht
Insbesondere nachts sei ein Tempolimit von 100 Kilometern auf dem Autobahnabschnitt zwischen Köngen und Weilheim notwendig, weil er durch viele anliegende Siedlungen geprägt sei. Erschwerend käme dazu, dass im Zeitraum zwischen 20 und 6 Uhr dieser Abschnitt zum Rasen verleite und diese hohen Geschwindigkeiten führten zu besonders hohen Lärmspitzen. Die nächtliche Lärmbelas­tung werde derzeit nicht gemessen, sondern auf der Grundlage einer Geschwindigkeit von 130 Kilometern berechnet. Die störend wirkenden Spitzengeschwindigkeiten würden dadurch aber nicht erfasst. Die Berechnung spiegele damit die Wirklichkeit entlang der A 8 nicht wider. Die Berechnungsmethoden und die derzeit gültigen Verordnungen zum Lärmschutz an Straßen bedürften nach Ansicht des BUND dringend einer Überarbeitung durch den Gesetzgeber und müssten dem Schutz vor gesundheitsschädlichen Lärm obers­te Priorität einräumen. pm