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BUND fordert weiterhin ein Tempolimit auf der A 8

Verkehr Der BUND Kirchheim hält am Ziel der Tempobeschränkung auf 100 Kilometer pro Stunde auf der A 8 bei Kirchheim fest.
Symbolbild

Kirchheim. Die BUND-Arbeitsgruppe Lärm hat sich mit dem Kirchheimer Lärmaktionsplan (LAP) beschäftigt, der noch bis zum Freitag, 28. Januar, öffentlich ausliegt und jedem Bürger die Möglichkeit gibt, sich zum Verkehrslärm der innerstädtischen und überregionalen Verkehrsadern zu äußern.

Die Arbeitsgruppe hat dabei die Bundesautobahn A 8 in den Blick genommen, die auf Kirchheimer Gemarkung von fast 97000 Fahrzeugen täglich frequentiert wird. Der Lärm der Autobahn beeinträchtige nach Meinung des BUND die Lebensqualität in Kirchheim massiv. Neben Wohngebieten seien auch Bereiche, die der Naherholung dienen, hohen Lärmwerten ausgesetzt. Um diesen auf Dauer gesundheitsschädlichen Lärm zu reduzieren, fordert der BUND Tempo 100 in diesem Abschnitt der A8. Diese Maßnahme lasse sich schnell umsetzen, sie kostengünstig und leiste einen Beitrag zum Klimaschutz, so die Arbeitsgruppe.

Der BUND begrüßt, dass sich Kirchheim, Wendlingen, Köngen und Holzmaden gemeinsam für Maßnahmen auf der A8 stark machen. Allerdings enthalte der vorgelegte Lärmaktionsplan der Stadt Kirchheim aus Sicht des BUND nur wenige Aussagen zur Autobahn.

Berechnungen sind unrealistisch

Um den Verkehrslärm einer Straße zu ermitteln, wird dieser nicht vor Ort gemessen, sondern auf der Basis verschiedener Parameter berechnet. Der BUND stellt hier insbesondere die zur Berechnung für den nächtlichen Verkehrslärm auf der A8 herangezogene Richtgeschwindigkeit von 130 Kilometern in Frage. Diese bilde in keiner Weise die nächtliche Realität ab, so die Gruppe. Der Bereich der A8 zwischen Wendlingen und Aichelberg sei bei Rasern beliebt. Die Spitzengeschwindigkeiten erhöhten die Lärmbeeinträchtigung nachts massiv und führten zu Lärmspitzen, die mit einer Richtgeschwindigkeit von 130 Kilometern nicht annähernd erfasst würden. Die BUND Gruppe schlägt der Stadt vor, Messungen durchzuführen um sowohl den realen Lärmpegel, als auch die konkrete Geschwindigkeit der Fahrzeuge zu erfassen. Die BUND-Gruppe geht davon aus, dass bei Berücksichtigung der tatsächlichen Geschwindigkeiten und Spitzenpegel in der Berechnung sowohl die Auslösewerte des Lärmaktionsplans, als auch die Beurteilungspegel der Richtlinie Lärmschutz an Straßen (RLS-90) überschritten werden. Damit wären auf der Basis gemessener Realwerte Lärmschutzmaßnahmen für die Wohngebiete beidseits der A8 erforderlich, zumal der Gesetzgeber die Auslösewerte für Lärmsanierungen 2020 abgesenkt hat. pm