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BUND lehnt Fürhaupten in Bissingen ab

Gewerbegebiet Die Naturschützer kritisieren, dass der Flächenverbrauch größer ausfalle, als es das Gesetz vorsieht.

In Bissingen, hier das Rathaus, soll ein Gewerbegebiet entstehen. Der BUND kritisiert den Flächenverbrauch. Foto: Carsten Riedl

Bissingen. Der BUND Kirchheim spricht sich entschieden gegen das Gewerbegebiet Fürhaupten in Bissingen aus. Laut den Naturschützern folge der Bebauungsplan nicht dem Gebot des sparsamen Umgangs mit Fläche. Die Inanspruchnahme wertvoller Ackerflächen für einen riesigen Supermarktparkplatz sei in Zeiten der Klima- und Nahrungskrise nicht zu verantworten.

„In der Schweiz ist die Ausweisung großer Parkflächen bereits seit vielen Jahren verboten. Auch in Bissingen ist ein Parken über oder unter den Verkaufsflächen planerisch festzuschreiben“, heißt es in einer Pressemitteilung des BUND. Zudem führe das geplante Gewerbegebiet zu einer erheblichen Beeinträchtigung des zusammen mit der Siedlungsstruktur zu betrachtenden Landschaftsbildes. Eine landschaftsverträgliche Integration des baulich klobig konzipierten Gewerbegebiets in die bestehenden Siedlungsstrukturen sei nicht erkennbar, so der BUND.

Weitere Importe vermeiden

Die Planer würden ausdrücklich die aus dem Flächenverlust resultierende Beeinträchtigung der Landwirtschaft anerkennen und den Flächenverbrauch aus der Unvermeidbarkeit des Bedarfs an Gewerbeflächen einschließlich Verkehrs- und Parkflächen begründen. Parkplätze seien demnach allemal wichtiger als Landwirtschaft. Dies illustriere nachdrücklich die planerische Geringschätzung der Wertigkeit landwirtschaftlicher Flächen. „Landwirtschaftliche Nutzfläche ist aber nicht nur zur Sicherung der lokalen Nahrungsproduktion zwingend notwendig“, schreiben die Naturschützer weiter. Der BUND Kirchheim hält auch eine weitere Steigerung von Nahrungs- und Futtermittelimporten nach Deutschland für ökologisch und moralisch nicht vertretbar. Bissingen müsse abwägen, ob es wirklich nachhaltig und zukunftsfähig ist, wertvolles Ackerland großflächig für Parkplätze und unnötige Erschließungsstraßen zu opfern, die dann in der Hauptsache als öffentliche Abstellfläche genutzt würden.

Im Hinblick auf die erwartbaren Überschwemmungen durch Starkregenereignisse fordert der BUND, auf großflächige Versiegelung zu verzichten oder diese auf das absolut notwendige Maß zu reduzieren. Zudem seien die Gebäude so anzuordnen, dass eine Beeinträchtigung von Kaltluftströmen so weit wie möglich unterbleibt. Im Sinne der Anwohner fordert der BUND, bei Realisierung des Bebauungsplans den nächtlich zulässigen Lärm zu beschränken und für versiegelte Flächen im Gewerbegebiet eine Überdeckung mit Photovoltaik oder Solarthermie verbindlich festzusetzen. pm