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Das Lebensthema Sterben

Podiumsdiskussion über „Grauzone Sterbehilfe – Sterben an der Hand statt durch die Hand“

„Sterben ist ein Lebensthema.“ Pfarrer Wilfried Veeser, CDU-­Gemeinderat aus Kirchheim, hat in seiner Einleitung das Thema für die rund 200 Teilnehmer in der Schlossberghalle in ­Dettingen auf den Punkt gebracht. Eingeladen hatte der CDU-Bundestagsabgeordnete Michael Hennrich zu der Veranstaltung „Grauzone Sterbehilfe – Sterben an der Hand statt durch die Hand“.

Zahlreich kamen die Zuhörer in die Dettinger Schlossberghalle, um sich über das Thema Sterbehilfe zu informieren. Foto: KVBW
Zahlreich kamen die Zuhörer in die Dettinger Schlossberghalle, um sich über das Thema Sterbehilfe zu informieren. Foto: KVBW

Dettingen. Ende des Jahres möchte der Deutsche Bundestag über eine gesetzliche Regelung zur Sterbehilfe entscheiden. Für Michael Hennrich Grund genug, im Vorfeld noch einmal mit Ärzten, Theologen und der Öffentlichkeit über die Frage zu diskutieren. Schließlich wird es eines der Gesetze sein, die jeden potenziell betreffen, sei es als Patient, Angehöriger oder in irgendeiner Funktion der Sterbebegleitung. Klar ist auch, dass dies in die tiefste persönliche Ebene aller Beteiligten eingreift. Kein Wunder, dass im Bundestag mehrere Gesetzesvorschläge dazu vorliegen und der sonst übliche Fraktionszwang aufgehoben wurde.

Hennrich machte deutlich, dass es in der bevorstehenden Bundestagsentscheidung um die Frage geht, ob und in welcher Form Beihilfe zum Suizid gesetzlich geregelt werden soll. Bei der Beihilfe zum Suizid unterstützt beispielsweise ein Arzt oder Angehöriger den Patienten, indem er ihm etwa eine tödliche Dosis Tabletten besorgt, die der Patient dann aber selbst einnimmt. Dies stellt derzeit einen rechtlichen Graubereich dar, bei dem die ärztliche Tätigkeit mit dem Strafrecht oder dem ärztlichen Berufsrecht kollidieren kann. Im Gegensatz dazu steht die passive Sterbehilfe, bei der am Patienten keine lebensverlängernden Maßnahmen vorgenommen werden, wie es etwa beim Vorliegen einer entsprechenden Patientenverfügung der Fall ist. „Wir reden aber auch nicht über aktive Sterbehilfe, bei der der Arzt dem Patienten beispielsweise selbst eine tödliche Spritze verabreichen würde. Dies bleibt nach wie vor verboten“, stellte Hennrich klar. Die Gesetzesvorschläge spiegeln die Vielfalt der Meinungen in der Bevölkerung wider. Während einige Abgeordnete dies generell verbieten wollen, fordern andere ganz im Gegensatz eine weitgehende Freigabe. Andere wiederum sind differenzierter und wollen die Beihilfe zum Suizid nur in Ausnahmefällen zulassen. Einig sind sich alle, dass sie gewerbsmäßige Sterbehilfe ablehnen, auch wird der Wille deutlich, zu verhindern, dass die Patienten in solchen Fällen zu Sterbehilfevereinen gehen müssen.

Auf dem Podium wurde die Schwierigkeit des Themas deutlich. Prälat Ulrich Mack von der evangelischen Landeskirche und Pfarrer Veeser stellten die Frage, wie weit das Selbstbestimmungsrecht des Menschen gehen soll und beklagen vor allem den nachlassenden Zusammenhalt in den Familien. Klaus Baier, Allgemeinarzt und Palliativmediziner sowie Präsident der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg machte deutlich, dass es sehr unterschiedliche Meinungen in der Ärzteschaft zu diesem Thema gibt. „Unser Hippokratischer Eid verpflichtet uns, Leben zu erhalten und nicht zu vernichten.“ Dementsprechend hat der Deutsche Ärztetag auch die Beihilfe zum Suizid als ärztliche Tätigkeit abgelehnt. Baier befürchtet, dass eine Öffnung der Sterbehilfe Druck auf die Ärzte ausübt, dies dann auch vorzunehmen. Professor Georg Marckmann, Ethikprofessor aus München, hält dagegen, dass in anderen Ländern die Einführung der Sterbehilfe nur zu sehr wenigen Fällen geführt hat. Er mahnt vielmehr an, den Willen von „zum Tode verzweifelten Menschen“ zu respektieren. Zudem sei der Wunsch nach Sterbehilfe keineswegs nur bei älteren, sondern auch bei jüngeren Menschen vorhanden. Moderator Norbert Metke, Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung und selbst viele Jahre als Arzt tätig, stellte klar, dass der Wunsch nach Sterbehilfe im ärztlichen Alltag an die Ärzte herangetragen wird und sich die Ärzteschaft diesem Thema daher nicht verschließen kann, gleichwohl aber einen sicheren rechtlichen Rahmen benötigt. Von allen Beteiligten gefordert wurde ein Ausbau der Palliativmedizin und der Hospizversorgung.

Es wird spannend werden, wie die Entscheidung im Bundestag ausgeht. Michael Hennrich hat sich selbst noch nicht festgelegt, wie er abstimmen wird.

Zitate

Wilfried Veeser: Sterbehilfe ist nicht nur eine Frage der Selbstbestimmung der Betroffenen, sondern auch eine Frage: Wie viel Not und Leiden halten die Angehörigen aus? Wie schaffen es Angehörige, Sterbende zu begleiten? Dr. Klaus Baier: Die Begleitung Sterbender ist eine ureigentliche Aufgabe ärztlichen Handelns: Aber Ärzte sind dazu da, Leben zu erhalten und nicht Leben zu nehmen. Einem Tier gibt man eine Spritze, um es von seinem Leid zu erlösen. Wir Menschen müssen das durchhalten. Die Angehörigen kommen zu mir und sagen: „Herr Doktor, begleiten Sie den Patienten. Aber wenn es dann so weit ist, kommen Sie bitte mit der Kapsel.“ Professor Dr. Georg Marckmann: Sich umzubringen ist die schlechteste Lösung; ein offener Umgang mit dem ärztlichen, begleiteten Suizid kann helfen, die Menschen davon abzuhalten, sich selbst von der Brücke zu stürzen. Ärzte haben nicht die Verpflichtung Leben zu erhalten, sondern das Wohlergehen der Menschen zu fördern und ihren Willen zu erfüllen. Wir leben in einer pluralen Gesellschaft mit unterschiedlichen Vorstellungen der Menschen, wie sie leben und wie sie sterben wollen. Prälat Ulrich Mack: Wenn wir die Türe zu weit öffnen, haben wir vielleicht Freiheit für die Ärzte, aber dafür wird möglicherweise Druck auf sie ausgeübt – und auch auf die Patienten, die sich dann fragen: „Kann ich es meinen Angehörigen noch weiter zumuten, mich zu pflegen?“ Michael Hennrich: Wir müssen eine Kultur des Sprechens über den Tod entwickeln.