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Der S-Bahn-Werfer muss in die Psychiatrie

Gericht Im Dezember letzten Jahres hatte ein 23-Jähriger in Wendlingen versucht, eine Frau vor die S-Bahn zu stoßen. Er wird nun weggesperrt. Von Bernd Winckler

Gericht
Symbolbild

Der 23-jährige Mann aus Nigeria, der am Wendlinger S-Bahnhof eine Frau vor die Geleise einer einfahrenden S-Bahn werfen wollte, muss in eine geschlossene psychi­atrische Anstalt. So lautete gestern die Entscheidung des Stuttgarter Landgerichts, vor dem der Mann unter anderem wegen versuchten Totschlags und Körperverletzung angeklagt war. Er sei in seinem dauerhaften Wahnzustand eine Gefahr für die Allgemeinheit, so das Urteil. Weil die Gefahr bestand, dass er im Gerichtssaal ausrastet, hatten die Juristen ihm gleich drei bewaffnete Beamte zur Seite gestellt.

Der Fall hat in Wendlingen für großes Aufsehen gesorgt. An jenem frühen Morgen des 29. Dezembers letzten Jahres war der 23-Jährige an den Bahnsteig des Wendlinger Bahnhofs gekommen und hatte zunächst junge Frauen angepöbelt und auch zugeschlagen, wobei zwei Frauen zu Boden fielen. Dann hatte er eine der Frauen zur Bahnsteigkante gezerrt und versucht, sie auf die Geleise zu schubsen, während sich gerade eine S-Bahn näherte. Erst im letzten Augenblick hatten sich Passanten eingemischt; die Frau leidet noch heute unter dem traumatischen Erlebnis.

Täter war in Wahnzustand

Nach den Feststellungen eines psychiatrischen Sachverständigen befand sich der Angeklagte damals in einem psychischen Wahnzustand. Wahrscheinlich auch ausgelöst durch ständigen Alkohol und Drogenkonsum. Daher ist er im Sinne der Anklage nicht schuldfähig, bilde aber in diesem krankhaften Wahnzustand eine Gefahr für die Allgemeinheit. Um diese Allgemeinheit zu schützen, komme zwingend nur die Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung infrage, so der Gutachter. Der Angeklagte selbst konnte sich in dem Verfahren vor dem Stuttgarter Landgericht nicht mehr an den Vorgang vom 29. Dezember erinnern.

Neun Polizisten bändigten ihn

Der Täter hatte angegeben, über Libyen nach Italien, von dort aus dann asylsuchend nach Deutschland gekommen zu sein. Sein Asylantrag wurde allerdings abgewiesen - eine Klage dagegen läuft, deshalb genießt er ein Aufenthaltsrecht.

Dem psychiatrischen Gutachten schlossen sich die Richter der Großen Schwurgerichtskammer des Stuttgarter Landgerichts gestern an und wiesen den Mann per Urteil in die geschlossene Psychiatrie ein. Wie gefährlich er ist, hatte der Angeklagte auch nach seiner Festnahme auf dem Nürtinger Polizeirevier deutlich an den Tag gelegt: Er beleidigte die Beamten in schwerster Weise, bedrohte sie mehrfach mit dem Tod und versuchte, das Inventar der Wache zu beschädigen. Neun kräftige Polizisten waren damals nötig, den tobenden Mann zu bändigen.

Wie lange er jetzt laut dem Gerichtsurteil im psychiatrischen Krankenhaus bleiben muss, ist ungewiss. Eine Heilung sei in solchen Fällen nahezu unmöglich, sagte ein Gutachter.