Weilheim · Lenningen · Umland

Der Startschuss rückt näher

Wohnraum Der Notzinger Gemeinderat hat den Satzungsbeschluss für das Bauprojekt „Hofäcker IV“ gefasst.

Im westlichen Teil Notzingens soll das Wohngebiet entstehen. Foto: Markus Brändli
Im westlichen Teil Notzingens soll das Wohngebiet entstehen. Foto: Markus Brändli

Notzingen. „Wir befinden uns auf der Zielgeraden des Bebauungsplans für das Notzinger Baugebiet Hofäcker IV“, brachte es Gabriele Kauß-Brockmann auf den Punkt. Die Stuttgarter Diplom-Geografin und Planerin arbeitet bei dem Großprojekt mit dem Kirchheimer Büro „Geoteck“ zusammen. Dass der langersehnte Startschuss für das Baugebiet nun in greifbare Nähe rückt, freut vor allem „Geoteck“-Geschäftsführer Jürgen Holder ganz besonders, denn das zähle zu seinen letzten Amtshandlungen, wie Holder dem Notzinger Gremium ankündigte. Altersbedingt scheide er in den nächsten Wochen aus, dann übernehme sein Nachfolger die weitere Betreuung des Bauprojekts. „Wir stehen jetzt Gewehr bei Fuß und sind bereit loszulegen. Läuft alles nach Plan, steht im Herbst die Ausschreibung für die Erschließungsarbeiten an“, betonte Holder.

Seit November 2014, als der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan auf den Weg gebracht wurde, beschäftigt das Wohngebiet, das im westlichen Teil Notzingens an den Hofacker- und Fasanenweg angeschlossen werden soll, alle Beteiligten. Neben dem Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan ging es nun erneut um die Stellungnahmen seitens der Öffentlichkeit und der Behörden. Gabriele Kauß-Brockmann fasste die wichtigsten Ergebnisse zusammen. Als zentrale Themenbereiche nannte die Planerin dabei unter anderem den Natur- und Artenschutz, sowie die Höhe der Gebäude. In Sachen Artenschutz führten beispielsweise die umzusiedelnden Zauneidechsen in der Vergangenheit öfter zu Verzögerungen.

Durch die einstimmige Zustimmung des Gemeinderats hat der Umlegungsausschuss in der kommenden Woche die Aufgabe, die derzeitigen Wiesenflächen zu den künftigen Grundstücken neu zu ordnen und die einzelnen Baugrenzen festzulegen. Läuft alles nach Plan, wird der Umlegungsplan im September rechtskräftig. „Erst dann macht es für die künftigen Bauherren auch Sinn, einen Antrag auf Baugenehmigung einzureichen“, erklärte „Geoteck“-Geschäftsführer Jürgen Holder. Katja Eisenhardt